
07.11.2018
Wahl eines neuen Landtagspräsidenten
Wahl eines neuen Landtagspräsidenten
Abgeordneter Michael Heym als Kandidat nominiert
Nach der Demission von Landtagspräsident Christian Carius zum 31. Oktober 2018 ist für den kommenden Freitag (9. November 2018) die Wahl des neuen Landtagspräsidenten angesetzt. Die CDU als stärkste Fraktion im Thüringer Parlament hat den Südthüringer Abgeordneten Michael Heym (56) fristgerecht vorgeschlagen (Drucksache 6/6385).
Die Wahlen werden geheim ohne Aussprache durchgeführt. Der Kandidat ist gewählt, wenn er die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält (mehr Ja- als Nein-Stimmen). Ergibt sich keine Mehrheit der abgegebenen Stimmen, können für weitere Wahlgänge neue Bewerber vorgeschlagen werden. Der neue Präsident ist bis zum Ende der 6. Wahlperiode gewählt.
Zeit: Freitag, 9. November 2018, 12.00 Uhr
Ort: Erfurt, Thüringer Landtag, Plenarsaal, Jürgen-Fuchs-Straße 1
Hintergrund:
Der Thüringer Landtag hatte seit 1990 sechs Präsidentinnen bzw. Präsidenten:
- 1. Wahlperiode (1990 bis 1994): Gottfried Müller
- 2. Wahlperiode (1994 bis 1999): Frank-Michael Pietzsch
- 3. Wahlperiode (1999 bis 2004): Christine Lieberknecht
- 4. Wahlperiode (2004 bis 2009): Dagmar Schipanski
- 5. Wahlperiode (2009 bis 2014): Birgit Diezel
- 6. Wahlperiode (seit 2014): 2014–2018: Christian Carius
In der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags ist die Wahl einer Landtagspräsidentin oder eines Landtagspräsidenten u. a. wie folgt geregelt:
§ 2 Wahl des Präsidenten
(1) Der Landtag wählt den Präsidenten […] in besonderen Wahlgängen für die Dauer der Wahlperiode. Die Wahlen werden ohne Aussprache geheim durchgeführt.
(2) Die Wahlen erfolgen auf Vorschlag der Fraktionen unter Beachtung ihres Stärkeverhältnisses, das sich nach dem Rangmaßzahlverfahren bestimmt, mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Ergibt sich keine solche Mehrheit, können für weitere Wahlgänge neue Bewerber vorgeschlagen werden.