Landtagsverwaltung
Die Abgeordneten des Thüringer Landtags benötigen für die Umsetzung ihrer Aufgaben die Unterstützung der Landtagsverwaltung. Diese steht ihnen hilfreich zur Seite und ist zur politischen Neutralität verpflichtet. Damit der parlamentarische Betrieb reibungslos ablaufen kann, wird von Beamten und Verwaltungsangestellten ein vielfältiges Aufgabenspektrum abgedeckt. Dieses reicht von der Erstellung der Drucksachen und Vorlagen über die Planung und Organisation der Sitzungen bis hin zu deren Protokollierung oder der Verkündung der Gesetze im Gesetz- und Verordnungsblatt. Die Landtagsverwaltung unterstützt die Abgeordneten dabei, sachlich angemessen zu entscheiden. Dazu müssen oft Rechtsfragen beurteilt und Informationen beschafft werden. Der Landtag informiert die Öffentlichkeit über seine Arbeit, betreut Besuchergruppen und ist ein Forum für zahlreiche Veranstaltungen rund um die Politik.
Die Verwaltung des Landtags setzt sich aus drei Bereichen zusammen:
- dem Juristischen Dienst und Ausschussdienst,
der Rechtsgutachten erstellt, die Arbeit der verschiedenen Ausschüsse betreut und die zahlreichen Drucksachen bearbeitet, - der Abteilung Zentrale Dienste,
die sich um Personal, Organisation und Technik, Protokollierung und Registratur kümmert und - dem Büro des Präsidenten,
das dem Präsidenten hilft, ihre vielfältigen Verpflichtungen wahrzunehmen und als Schnittstelle der Verwaltung zur Öffentlichkeit dient.
Mehr Informationen zu den Aufgaben und dem Aufbau der Landtagsverwaltung finden Sie hier.
Download
- Geschäftsverteilungsplan der Landtagsverwaltung
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- 241101_Organigramm.pdf
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