
Ältestenrat
Der Landtag beschließt zu Beginn der Legislaturperiode über die Größe des Ältestenrats. Abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wird der Ältestenrat der 7. Legislaturperiode aus 13 Abgeordneten bestehen. Neben der Präsidentin und den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten stellen die Fraktion DIE LINKE drei und die Fraktionen der AfD und CDU jeweils zwei weitere Abgeordnete.
Der Ältestenrat unterstützt die Präsidentin bei der Führung der Geschäfte und führt z. B. zwischen den Fraktionen eine Verständigung über den jährlichen Arbeitsplan des Landtags sowie über die Besetzung der Stellen der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter herbei. Der Ältestenrat bereitet zudem die Plenarsitzungen vor, indem er sich über deren vorläufige Tagesordnung verständigt.