Aufgaben & Aufbau
Ohne Verwaltung ist kein Parlament zu machen
Die Abgeordneten des Thüringer Landtags können ihre Aufgaben nicht alleine erfüllen. Ohne dass ihnen eine Verwaltung hilfreich zur Seite steht, geht es nicht. Das verdeutlichen schon wenige Zahlen: In der 7. Legislatur befasste sich der Landtag mit 10.241 Drucksachen. Darunter waren 271 Gesetzentwürfe, von denen 146 verabschiedet wurden. Die Abgeordneten stellten 6.995 parlamentarische Anfragen. 141 Plenarsitzungen wurden durchgeführt.
Dies alles will organisiert sein: vom Druck der Drucksachen und Vorlagen über den reibungslosen Ablauf der Sitzungen bis hin zur Protokollierung der Zusammenkünfte oder der Verkündung der Gesetze im Gesetz- und Verordnungsblatt. Aber das ist nicht alles: Der Landtag informiert die Öffentlichkeit über seine Arbeit, betreut Besuchergruppen und ist ein Forum für vielerlei Veranstaltungen rund um die Politik. Selbstverständlich empfängt er zahlreiche Besucher aus dem In- und Ausland.
Schließlich - und dabei geht es um die inhaltliche Qualität der Arbeit - hilft die Verwaltung den Abgeordneten, sachlich angemessen zu entscheiden. Dazu müssen oft Rechtsfragen beurteilt und wichtige Informationen zur Verfügung gestellt werden. Zwar haben die Fraktionen eigene Mitarbeiterstäbe, sie können aber die zu politischer Neutralität verpflichtete Verwaltung nicht ersetzen. Übrigens auch deshalb nicht, weil im Verhältnis der Fraktionen zueinander vieles umstritten bleibt, aber am Ende doch durch den Präsidenten oder im Landtag entschieden werden muss - selbstverständlich nicht, ohne dass vorher pro und contra sorgfältig abgewogen worden sind.
Die wenigen Streiflichter zeigen: Ohne eine Verwaltung, die zahlreiche praktische Probleme löst, und Abgeordnete, Fraktionen, den Präsidenten und die Ausschüsse wissenschaftlich qualifiziert berät, ist das Parlament nicht funktionsfähig. Entsprechend der verschiedenen Aufgaben setzt sich die Verwaltung des Landtags aus drei größeren Bereichen zusammen: zwei Abteilungen und dem Büro des Präsidenten. Der Präsident leitet die Verwaltung und wird dabei durch den Direktor beim Landtag unterstützt.
Die inhaltliche Arbeit der Landtagsverwaltung obliegt im Wesentlichen dem Parlamentsdienst, dem Juristischen Dienst sowie der Abteilung A. Organisatorisch und technisch sorgt die Abteilung B, der Zentrale Dienst, dafür, dass der Landtag läuft. Die Schnittstelle der Verwaltung zur Öffentlichkeit ist im Büro des Präsidenten angesiedelt, das dem Präsidenten darüber hinaus hilft, seine vielfältigen, durch sein hohes Amt bedingten Verpflichtungen wahrzunehmen.
Direktor beim Landtag
Der Direktor beim Landtag ist gemäß § 124 Abs. 2 der Geschäftsordnung der ständige Vertreter des Präsidenten in der Verwaltung. Er ist dem Präsidenten verantwortlich und unterstützt ihn insbesondere bei
- der Koordinierung der Arbeit der Abteilungen und des Büros des Präsidenten untereinander,
- der Vorbereitung der Entscheidungen in Angelegenheiten der Landtagsverwaltung,
- der Unterrichtung der Abteilungen,
- der Zusammenarbeit mit den Fraktionen sowie
- der Zusammenarbeit mit der Landesregierung.
Juristischer Dienst und Ausschussdienst
Im Namen der Abteilung Juristischer Dienst und Ausschussdienst sind die zwei wesentlichen Aufgaben der Abteilung A bereits enthalten. Es ist hilfreich, sie gedanklich auseinander zu halten, wenngleich sie inhaltlich und durch die Mitarbeiter und ihre Aufgaben vielfach miteinander verwoben sind.
Unter diese beiden Begriffe lässt sich alles fassen, was vor, während und nach den Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse oder anderer Gremien des Landtags zu tun ist. Zunächst müssen die Sitzungen vorbereitet und eine Tagesordnung aufgestellt werden. Dabei werden der Ältestenrat und die Ausschussvorsitzenden durch Mitarbeiter der Abteilung beraten und praktisch unterstützt. Während der Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse sind ebenfalls Mitarbeiter dabei. In erster Linie werden sie zu Rate gezogen oder auch selbst aktiv, wenn es um Rechts-, insbesondere Geschäftsordnungsfragen geht. Selbstverständlich werden sämtliche Sitzungen durch Protokolle erfasst. Dafür ist ein eigenes Sachgebiet, die Plenar- und Ausschussprotokollierung, zuständig.
Die wissenschaftlichen Mitarbeiter sollen sich aber - wenigstens bis zu einem gewissen Grad - auch inhaltlich in den Gegenständen auskennen, die zur Debatte stehen. Das zeigt sich in der Struktur der Referate A1 bis A4 und A8: Jedes dieser Referate betreut zwei, gelegentlich auch mehr Ausschüsse. Man kann die Referenten daher auch als Ausschusssekretäre bezeichnen. Eine Sonderstellung nimmt der personalstarke Geschäftsbereich des Petitionsausschusses und der Strafvollzugskommission ein, der ebenfalls in der Abteilung A angesiedelt ist. Hier sind jährlich rund 1.200 Petitionen zu bearbeiten.
Was in der parlamentarischen Arbeit in formalisierte und schriftliche Form gegossen wird - von der Drucksache bis zum Gesetz -, erledigt das Referat A6: Parlamentarische Gremien, Grundsatzfragen, Gesetz- und Verordnungsblatt, und Drucksachen-Stelle. Dahinter steckt viel Kleinarbeit, denn es kommt auf exakte Fristen und gelegentlich nicht nur im übertragenen Sinn auf jedes Komma an.
Der juristische Dienst im engeren Sinn geht den Abgeordneten, der Landtagspräsidentin oder den Ausschüssen und Fraktionen mit wissenschaftlichen, meist juristischen Stellungnahmen zur Hand - und zeigt im Zweifelsfall auch die durch Verfassung und Geschäftsordnung gezogenen Grenzen auf. So gibt er Auskunft zu Fragen des Verfassungs-, Verwaltungs- und Parlamentsrechts oder nimmt zu rechtlichen Problemen Stellung, die in der parlamentarischen Praxis auftauchen. Die Mitarbeiter prüfen die rechtliche Zulässigkeit parlamentarischer Initiativen und Anfragen und leisten in diesem Zusammenhang Formulierungshilfe.
Wissenschaftlicher Dienst
In der Landtagsverwaltung besteht ein Wissenschaftlicher Dienst als ständiger Gesetzgebungs- und Beratungsdienst. Dieser ist in seiner Tätigkeit unabhängig und insbesondere bei der Erstattung von Gutachten und bei der Abgabe von Stellungnahmen keinen Weisungen unterworfen sowie in seiner Arbeit zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet. Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Dienstes unterstehen bei ihrer Tätigkeit der Aufsicht des Präsidenten des Landtags nur in dienstrechtlicher und organisatorischer Hinsicht. Die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes werden den Mitgliedern des Landtags, den Gremien des Landtags sowie den Fraktionen zur Verfügung gestellt und nach einem Monat auch im Internet veröffentlicht. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Wissenschaftlichen Dienstes finden Sie hier.
innere Verwaltung
Inhaltliche und organisatorische Aufgaben lassen sich nicht gänzlich trennen: Während aber im Juristischen Dienst und Ausschussdienst das Schwergewicht auf der inhaltlichen Seite liegt, sind die Zentralen Dienste vornehmlich für organisatorische Aufgaben zuständig. Die Abteilung B stellt zunächst die technischen Voraussetzungen für die Arbeit der Abgeordneten und Verwaltung her. Dazu gehören Haushandwerker und Gebäudetechniker, EDV- und Kommunikationsfachleute oder der Fahrdienst. Eine für Abgeordnete, Fraktionen und Mitarbeiter gleichermaßen wichtige Dienstleistung bietet die Bibliothek an. Etwa 50.000 Bände und rund 150 Zeitschriftentitel können genutzt werden.
Teil der inneren Verwaltung ist auch ein Sachgebiet, das wichtige Informationsressourcen betreut: die Parlamentsdokumentation, in der sämtliche parlamentarischen Dokumente seit der Neugründung Thüringens im Oktober 1990 erfasst sind, sowie das Archiv. Es ist das Gedächtnis des Landtags, das für den gleichen Zeitraum auch die zugehörigen, archivwürdigen Akten aufbewahrt. Ältere Parlamentaria-Bestände reichen bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück. Das Archiv trägt auch die redaktionelle Verantwortung für die Reihe "Schriften zur Geschichte des Parlamentarismus in Thüringen".
Da in einem Landtag zahlreiche für das Land wichtige Vorgänge beraten werden und oft Fristen einzuhalten sind, ist es wichtig, dass alle benötigen Unterlagen zur richtigen Zeit am richtigen Ort sind. Aus vielen werden Vorgänge, die zusammengehalten und so aufbewahrt werden müssen, dass man sie auch wieder findet. Täglich erreichen den Landtag zahllose Informationen, die ebenfalls verarbeitet werden müssen. Diese vielfältigen Aufgaben sind in einem Sachgebiet zusammengefasst, das Organisation, Verwaltungsregistratur und Poststelle umfasst.
Der Landtag ist Arbeitgeber für rund 250 Bedienstete, darunter auch die Mitarbeiter der Landesbeauftragten für Stasi-Unterlagen, für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, für Menschen mit Behinderung, des Bürgerbeauftragten sowie 3 Auszubildende. Wie bei jedem anderen Arbeitgeber auch, sind damit Aufgaben verbunden, die im Sachgebiet Personal erledigt werden. Im dafür zuständigen Referat “Fraktions- und Abgeordnetenrecht, Personal und Ausbildung” werden auch die Angelegenheiten der Abgeordneten und die Rechte der Fraktionen bearbeitet.
Büro des Präsidenten
Der Landtagspräsident vertritt den Landtag in allen Angelegenheiten, auch über die Grenzen des Freistaats hinaus. Protokollarisch betrachtet, bekleidet er nach dem Ministerpräsidenten das zweithöchste politische Amt in Thüringen. Dieses Amt erlegt dem Präsidenten eine gewisse politische Zurückhaltung auf, zugleich ist deshalb aber oft sein Urteil gefragt. Zahlreiche Termine sind die Folge. Sie inhaltlich und organisatorisch vor- und nachzubereiten ist eine Aufgabe des Büros des Präsidenten.
Dem Büro obliegen weitere Aufgaben, die mit der Vertretung des Landtags nach außen und seinem Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit zu tun haben. Jährlich besuchen etwa 20.000 Bürgerinnen und Bürger das Landesparlament, die vom Besucherdienst betreut werden. Das Büro des Präsidenten organisiert darüber hinaus Veranstaltungen des Landtags. Dazu gehören zum Beispiel verschiedene Fest- und Gedenkveranstaltungen, parlamentarische Abende unterschiedlicher Organisationen, Ausstellungen und Präsentationen sowie der Tag der offenen Tür mir rund 10.000 Besuchern.
Darüber hinaus gibt es Referate für die Bereiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Journalisten werden durch Pressemeldungen, Pressekonferenzen, Interviews, Hintergrundgespräche oder Auskünfte mit Informationen versorgt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können auf vielfältige Publikationen zurückgreifen, die hier erarbeitet und verbreitet werden. Auch die Internet-Seiten und die Social-Media-Auftritte des Landtags werden hier betreut.
Download
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Geschäftsverteilungsplan des Thüringer Landtags
PDF 1,74 MB - ist nicht barrierefrei
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Organigramm der Landtagsverwaltung
PDF 184,54 KB - ist nicht barrierefrei