Neue Gesetze im Landtag
GESETZESINFORMATIONSDIENST
März 2026
Thüringer Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Regelungen im Bereich der Justiz (Drucksache 8/3053)
Kosten im Bereich der Justiz neu geregelt
Der Thüringer Landtag hat das Thüringer Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Regelungen im Bereich der Justiz verabschiedet. Kern des Gesetzes ist die Überführung von Regelungen zu Stundung, Erlass und Niederschlagung von Justizkosten aus der Thüringer Landeshaushaltsordnung in das Thüringer Justizkostengesetz. Damit sollen diese Bestimmungen systematisch dem Bereich zugeordnet werden, dem sie inhaltlich zugehören.
Darüber hinaus sieht der Entwurf mehrere inhaltliche und redaktionelle Anpassungen vor. Dazu gehört unter anderem die Einführung einer Kostenbefreiung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, wenn diese nach Beendigung einer Betreuung Unterlagen oder Vermögenswerte hinterlegen.
Die bestehenden Regelungen zur Gebührenbefreiung für gemeinnützige und mildtätige Organisationen sollen erweitert werden. Künftig können auch Körperschaften von der Gebührenbefreiung profitieren. Zudem wird vorgesehen, den Nachweis der Gemeinnützigkeit über das Zuwendungsempfängerregister zu ermöglichen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Weitere Änderungen betreffen das Gebührenverzeichnis. Von der Erhebung der Gebühr für die Überlassung gerichtlicher Entscheidungen kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn diese für Zwecke verlangt werden, deren Verfolgung überwiegend im öffentlichen Interesse liegt.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Alle Dokumente und Informationen zum parlamentarischen Ablauf finden Sie hier.
Februar 2026
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle (Drucksache 8/1671)
Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes beschlossen
Der Thüringer Landtag hat Änderungen des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes beschlossen. Damit soll die Sicherheit von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern sowie aller an Vollstreckungshandlungen beteiligten Personen erhöht werden.
Justizbedienstete können bei einer dringenden Gefahr nun mobile Alarmgeräte nutzen. Vorwiegender Nutzerkreis sind Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. Ein Gebrauch steht aber auch anderen Personengruppen innerhalb der Justiz in Thüringen, wie zum Beispiel den Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichtern sowie den Bediensteten der Sozialen Dienste in der Justiz, offen. Die Geräte sind je nach Ausführung mit dem Mobilfunkgerät der Nutzenden gekoppelt und können hierüber eine Mobilfunkverbindung mit einer Leitstelle herstellen, so dass in Gefahrensituationen Unterstützung angefordert werden kann. Die neue Regelung soll Justizbedienstete im Außendienst wirkungsvoll vor einem zunehmend aggressiven Verhalten Dritter schützen.
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So entsteht ein Gesetz
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