
Beauftragte beim Thüringer Landtag
In ihrer Arbeit unabhängig, aber organisatorisch der Landtagsverwaltung angeschlossen, gibt es Beauftragte des Freistaats Thüringen. Sie sind nicht der Regierung, sondern dem Parlament zugeordnet, weil sie zum Teil Kontrollfunktionen wahrnehmen, die auf die Exekutive zielen.
- Thüringer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Der Thüringer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur berät Bürger und öffentliche Stellen in allen Fragen, die sich aus dem Umgang mit Stasi-Akten ergeben und unterstützt die historisch-politische Bildung für ihren Aufgabenbereich.
- Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) überwacht und setzt die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie der JI-Richtlinie im Bereich der Strafverfolgung durch. Er berät sowohl öffentliche als auch nicht-öffentliche Stellen in datenschutzrechtlichen Fragen und ist Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger bei datenschutzrechtlichen Anliegen und sensibilisiert die Öffentlichkeit zu Risiken und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Darüber hinaus ist der TLfDI auch für die Informationsfreiheit zuständig und kontrolliert die Einhaltung des Thüringer Transparenzgesetzes.
- Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen
Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen setzt sich für die Rechte und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Trägern der öffentlichen Verwaltung im Freistaat ein, er berät und weist auf Kritikpunkte hin.
- Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen hat seinen Sitz seit dem 1. Dezember 2019 beim Thüringer Landtag. Er setzt sich für die Belange behinderter Menschen ein und steht ihnen mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Rat und Tat zur Seite.