Thüringen begeht Nationalen Veteranentag
Dr. König: „Wer Verantwortung für die Sicherheit unseres Gemeinwesens übernimmt, verdient Anerkennung und Ehrung.“
Der Freistaat Thüringen beging am Donnerstag (11. Juni) den Nationalen Veteranentag mit einer Veranstaltung im Thüringer Landtag. Es sprachen Landtagspräsident Dr. Thadäus König, der stellvertretende Ministerpräsident des Freistaat Thüringens Georg Maier und der Kommandeur des Landeskommandos Thüringen der Bundeswehr, Oberst Klaus Glaab. Anschließend diskutierten Angehörige der Bundeswehr über aktuelle Hilfs- und Unterstützungsangebote für Veteraninnen und Veteranen sowie deren Angehörige.
Landtagspräsident Dr. Thadäus König: „Seit den Auslandseinsätzen der Bundeswehr zu Beginn der 1990er Jahre werden deutsche Soldatinnen und Soldaten im Rahmen von friedenserhaltenden und friedenssichernden Maßnahmen in Konflikt- und Kriegsgebiete entsandt. Bei diesen Einsätzen haben viele Kameradinnen und Kameraden Herausragendes geleistet. Sie wurden zu neuen Vorbildern einer modernen Bundeswehr.“
„Am Nationalen Veteranentag erinnern wir an die mutigen Männer und Frauen, die unser Land schützen. Wer bereit ist, Verantwortung für die Sicherheit unseres Gemeinwesens zu übernehmen, seine persönlichen Freiheiten den Erfordernissen des Einsatzes unterzuordnen und Gefahren für Leib und Leben auf sich zu nehmen, verdient dafür öffentliche Wahrnehmung, Anerkennung und Ehrung.“
Zeit: Donnerstag, 11. Juni 2026, 14 Uhr
Ort: Plenarsaal, Thüringer Landtag, Jürgen-Fuchs-Straße 1, Erfurt
Hintergrund
Im Jahr 2024 hat der Deutsche Bundestag die Einführung eines nationalen Gedenktags zur Anerkennung und Würdigung der Veteraninnen und Veteranen der Bundeswehr beschlossen. Seit 2025 wird der Nationale Veteranentag jedes Jahr um den 15. Juni herum begangen. Die Bundeswehr verwendet heute einen erweiterten Veteranenbegriff, der und 2018 von der damaligen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen in einem Tagesbefehl definiert wurde. Veteranin oder Veteran der Bundeswehr ist, wer als Soldatin oder Soldat im aktiven Dienst steht oder ehrenhaft aus diesem Dienst ausgeschieden ist. Dazu zählen auch Wehrdienstleistende.









