„Der Bürgerbeauftragte als Brücke zwischen Bürger und Behörde“
Tätigkeitsbericht des Bürgerbeauftragten für das Jahr 2025 an den Präsidenten des Thüringer Landtags übergeben
Das Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz (ThürBüBG) sieht vor, dass der Bürgerbeauftragte dem Landtag jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit im vorausgegangenen Jahr erstattet. Heute hat die stellvertretende Bürgerbeauftragte, Dr. Anne Debus, den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 an den Präsidenten des Thüringer Landtags, Dr. Thadäus König, übergeben.
Der Titel des Berichtes „Der Bürgerbeauftragte als Brücke zwischen Bürger und Behörde“ lenkt den Fokus nicht nur auf die Aufgabe des Bürgerbeauftragten, die Rechte der Bürger gegenüber den Trägern der öffentlichen Verwaltung im Land zu wahren und die Bürger im Umgang mit der Verwaltung zu beraten und zu unterstützen, sondern auch auf seine Funktion als Vermittler zwischen Bürgern und Behörden.
Der Bericht gibt anhand von Statistiken und beispielhaft geschilderten Anliegen Einblick in die Arbeit des Bürgerbeauftragten im Jahr 2025, in dem sich Bürgerinnen und Bürger mit 1.111 Anliegen an den Bürgerbeauftragten wandten. 1072 Bürgeranliegen wurden im gleichen Zeitraum abschließend bearbeitet. Dabei konnte der Bürgerbeauftragte bei 317 Anliegen (29,7 %) das Problem im Sinne des Bürgers lösen und in 190 Fällen (17,8 %) die angefragten Informationen geben.
In 299 Fällen (28 %) konnte der Bürgerbeauftragte zwar nicht so abhelfen, wie es gewünscht war. Er prüfte aber den jeweiligen Sachverhalt und erläuterte den Bürgerinnen und Bürgern jeweils ausführlich die Rechtslage, das Handeln der Verwaltung und deren Bindung an Recht und Gesetz. Hier leisteten die unabhängige Prüfung und die gegebenen Erläuterungen des Bürgerbeauftragten einen wesentlichen und wichtigen Beitrag dazu, dass Bürgerinnen und Bürger das Handeln der Verwaltung besser nachvollziehen konnten. Dies stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Staat und Verwaltung.
5 Prozent der Anliegen leitete der Bürgerbeauftragte selbst an die zuständige Stelle weiter und in 10 Prozent der Anliegen wies er den Bürgerinnen und Bürgern mit entsprechenden Informationen den Weg zu der zuständigen oder für das Anliegen besser geeigneten Stelle (‚Lotsenfunktion‘).
Im Berichtsjahr führte der Bürgerbeauftragte im Thüringer Landtag 24 Sprechtage durch und bot in den Landratsämtern und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte 18 Außensprechtage an. Auch wenn Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen zunehmend häufiger per E-Mail oder über das Kontaktformular der Homepage kommunizieren, wird die Möglichkeit, Anliegen im persönlichen Gespräch vortragen und sich dazu sachkundig beraten lassen zu können, sehr wertgeschätzt.
Neben den Anliegen des Sachgebietes Soziales (286 Anliegen), in dem vor allem die Themen Grundsicherungsleistungen, Wohngeld, Krankheit, Pflege und Behinderung erfasst werden, war im Berichtsjahr das Sachgebiet Bildung, Wissenschaft und Kultur am stärksten vertreten. Dazu sind 279 Anliegen (2024: 113) eingegangen. Die deutliche Steigerung ist der Vielzahl an Anliegen mit Bezug zu BAföG-Leistungen geschuldet. Die langen Bearbeitungszeiten beim Studierendenwerk Thüringen ließen viele Antragssteller verzweifeln und die Unterstützung des Bürgerbeauftragten suchen.
Im Bereich Ordnungsrecht, Inneres und Verwaltung hatten Bürgerinnen und Bürger im Berichtsjahr 239 Anliegen, die u.a. Verkehrszeichen und -einrichtungen, Fahrerlaubnisangelegenheiten sowie melderechtliche und ausländerrechtliche Aspekte betrafen.
Themen von besonderem Gewicht und Interesse und daher „Brennpunkte“ im Berichtsjahr waren die – für die Betroffenen unzumutbar – lange Bearbeitungszeit von BAföG-Anträgen im Studierendenwerk Thüringen sowie die rechtliche Ausgestaltung der Nachbarschaftshilfe nach dem SGB und – erneut – die Digitalisierungsprozesse in der öffentlichen Verwaltung mit ihren Licht- und Schattenseiten.
Der Präsident des Thüringer Landtags würdigte die Arbeit des Bürgerbeauftragten mit folgenden Worten: „Wo Bürgerinnen und Bürger sich ein verständliches, transparentes und zügiges Behördenhandeln wünschen, da ist der Bürgerbeauftragte die Schnittstelle zur Verwaltung. Er übersetzt Bescheide, zeigt die Grenzen des Rechts auf oder erleichtert die Verständigung zwischen Behörde und Bürger. Für diese Arbeit danke ich dem Bürgerbeauftragten und seinem Team. Die Fallzahlen der vergangenen Jahre bestätigen, wie wichtig dieses Amt immer noch ist. Es bleibt weiterhin Ansprechpartner für Menschen in Momenten der Unsicherheit, der Verärgerung und manchmal auch der Verzweiflung. Wer dieses Amt führt, der braucht einen Sinn für Gerechtigkeit und Menschlichkeit. Dieses Amt erfordert Geduld und ein tiefes Verständnis für Verwaltungsprozesse. Es bald möglichst wieder zu besetzen, liegt nun in der Verantwortung des Parlaments.“
Seit nunmehr 25 Jahren steht der Thüringer Bürgerbeauftragte im Dienst von Bürgern, Parlament und Verwaltung und setzt Verfassungsrecht und demokratisches Selbstverständnis in lebendiges Miteinander um.
Der Tätigkeitsbericht wird auf der Webseite des Bürgerbeauftragten veröffentlicht:
www.buergerbeauftragter-thueringen.de
Pressekontakt:
Susan Kasten
Tel.: 0361 57 31138 78, E-Mail: post(at)buergerbeauftragter-thueringen.de