Neue Gesetze im Landtag
GESETZESINFORMATIONSDIENST
Februar 2026
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle (Drucksache 8/1671)
Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes beschlossen
Der Thüringer Landtag hat Änderungen des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes beschlossen. Damit soll die Sicherheit von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern sowie aller an Vollstreckungshandlungen beteiligten Personen erhöht werden.
Justizbedienstete können bei einer dringenden Gefahr nun mobile Alarmgeräte nutzen. Vorwiegender Nutzerkreis sind Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. Ein Gebrauch steht aber auch anderen Personengruppen innerhalb der Justiz in Thüringen, wie zum Beispiel den Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichtern sowie den Bediensteten der Sozialen Dienste in der Justiz, offen. Die Geräte sind je nach Ausführung mit dem Mobilfunkgerät der Nutzenden gekoppelt und können hierüber eine Mobilfunkverbindung mit einer Leitstelle herstellen, so dass in Gefahrensituationen Unterstützung angefordert werden kann. Die neue Regelung soll Justizbedienstete im Außendienst wirkungsvoll vor einem zunehmend aggressiven Verhalten Dritter schützen.
Alle Dokumente und Informationen zum parlamentarischen Ablauf finden Sie hier.
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So entsteht ein Gesetz
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