Ausschüsse
Fachausschüsse - Werkstätten des Parlaments
Die Fachausschüsse gewährleisten eine effektive parlamentarische Arbeit, indem sie einen Teil des parlamentarischen Entscheidungsprozesses vorwegnehmen. So werden in den Fachausschüssen des Landtags die Beratungen und Beschlüsse des Plenums vorbereitet. Darüber hinaus werden die Informations- und Kontrollaufgaben des Parlaments in weiten Bereichen durch die Fachausschüsse wahrgenommen. Mehr Informationen zur Arbeit der Ausschüsse finden Sie hier.
Im Thüringer Landtag gibt es derzeit folgende Ausschüsse:
Die in den Fachausschüssen zu beratenden Gegenstände (z. B. Gesetzentwürfe, Anträge, Große Anfragen) werden grundsätzlich durch das Plenum des Landtags überwiesen. Nach § 74 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags haben die Ausschüsse die überwiesenen Aufgaben unverzüglich zu erledigen, wobei Gesetzentwürfe Vorrang haben. Zur Vorbereitung der Entscheidungen führen die Ausschüsse in der Regel ein mündliches und/oder schriftliches Expertenanhörungsverfahren durch.
Im Ergebnis der Ausschussberatungen sind Beschlussempfehlungen abzugeben und dem Plenum zu unterbreiten. Mit diesen Beschlussempfehlungen wird dem Plenum vorgeschlagen, ob die Initiative abgelehnt oder - gegebenenfalls mit Änderungen - angenommen werden sollte. Zu der Beschlussempfehlung erfolgt in der Regel ein mündlicher Bericht über den Beratungsverlauf (neben Anhörungsverfahren etwa die Durchführung eines Online Diskussionsforums oder die Wahrnehmung von Vor-Ort-Terminen), die wesentlichen Ansichten des federführenden Ausschusses sowie die Stellungnahmen der Minderheit und der gegebenenfalls beteiligten Ausschüsse.
Neben den Pflichtaufgaben können sich die Ausschüsse aus eigener Initiative mit nicht überwiesenen Angelegenheiten befassen (sog. Selbstbefassungsrecht), soweit diese zu ihrem Aufgabenbereich gehören und die ordnungsgemäße Erledigung der Pflichtaufgaben nicht beeinträchtigt wird (§ 74 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags). Ferner können die Ausschüsse Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs beraten, mit denen die Landesregierung oder der zuständige Minister an sie herantritt (§ 74 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags).
Die Bildung der Fachausschüsse erfolgt grundsätzlich spiegelbildlich zu den Ressorts der Landesregierung. Um die Funktion der Vorbereitung abschließender Parlamentsentscheidungen erfüllen zu können, müssen die Ausschussempfehlungen mehrheitsfähig sein, so dass die Besetzung der Ausschüsse grundsätzlich die Sitzverteilung im Landtag widerspiegeln muss.
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Organigramm der Landtagsverwaltung
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Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
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