21.02.2020
Petition für sauberes Trinkwasser
Petitionsausschuss vermittelt Lösung für die
Versorgung der Siedlung Schern bei Großwechsungen
Die seit Jahren bestehenden Probleme mit der Trinkwasserversorgung in der Siedlung Schern bei Großwechsungen (Gemeinde Werther) sollen im Ergebnis eines langwierigen Petitionsverfahrens über eine neue Förderrichtlinie gelöst werden. Dies teilte der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags nach seiner Sitzung am 20. Februar 2020 mit.
Bewohner der Siedlung, die nicht an die zentrale Trinkwasserversorgung angeschlossen ist, hatten sich mit der Bitte um Hilfe an den Petitionsausschuss des Thüringer Landtags gewandt, weil das Wasser, das sie aus eigenen Brunnen beziehen, in hohem Maße nitratbelastet ist und als Trinkwasser nicht verwendet werden darf.
Jahrelang mussten die Einwohner ihren Trinkwasserbedarf mit Flaschenwasser aus dem Handel decken. Der zuständige Zweckverband Wasserverband Nordhausen (WVN) lehnte eine zentrale Versorgung der Außenbereichssiedlung mit gesundheitlich unbedenklichem Trinkwasser ab, obwohl er Millionenüberschüsse in den vergangenen Jahren erwirtschaftet hatte.
Um im Gespräch mit allem Beteiligten einer Lösung näherzukommen, hat der Petitionsausschuss nach mehreren Beratungen im September 2018 eine öffentliche Anhörung vor Ort in Großwechsungen durchgeführt, an der auch Vertreter der Landesregierung, des WVN sowie der Bürgermeister von Werther, Hans-Jürgen Weidt, teilnahmen. In deren Ergebnis erklärte sich der Bürgermeister als Mitglied der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Nordhausen (WVN) bereit, sich für ein entsprechendes Tätigwerden des Verbands einzusetzen. Sein Antrag auf Versorgung der Siedlung Schern mit Trinkwasser wurde in der Verbandsversammlung jedoch mit großer Mehrheit abgelehnt. Da der Petitionsausschuss feststellen musste, dass ein Fortschritt im Sinne der Petenten nicht absehbar war, überwies er schließlich die Petition an die Landesregierung mit der Bitte, den Fall erneut zu prüfen und nochmals nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
Nach umfassender rechtlicher Prüfung sah auch die Landesregierung keine Möglichkeit, den WVN zu verpflichten, die Siedlung Schern an das zentrale Trinkwassernetz anzuschließen. Jedoch entwickelte die Landesregierung in Abstimmung mit den Abgeordneten des Petitionsausschusses eine neue Richtlinie zur Förderung von trinkwassertechnischen Anlagen. Auf Grundlage dieser Richtlinie können die Bewohner der Siedlung Schern – aber auch andere Betroffene – neue Brunnen, Aufbereitungsanlagen und Leitungen mit bis zu 85 Prozent von der Thüringer Aufbaubank fördern lassen. Der Ausschuss geht davon aus, dass die betroffenen Grundstückseigentümer nunmehr die Möglichkeit haben, mit einem vertretbaren finanziellen Aufwand die entsprechenden Anlagen zur Trinkwasserversorgung zu errichten und entsprechende Förderanträge stellen zu können.
Hinweis: Die Förderrichtlinie Sonderprogramm Trinkwasserinfrastruktur ländlicher Raum (TIS-RL) wurde im Thüringer Staatsanzeiger 1/2020, Seite 44, veröffentlicht und ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Sie ist auch abrufbar auf der Homepage der Thüringer Aufbaubank (www.aufbaubank.de).