
09.07.2019
Novellierung des Sportfördergesetzes
Mitdiskutieren im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können seit Dienstag, den 09.07.2019, im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags (https://forum-landtag.thueringen.de/) den Gesetzentwurf zur Novellierung des Thüringer Sportfördergesetzes mitdiskutieren.
Mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 6/7415) soll § 15 Absatz 2 des Thüringer Sportfördergesetzes (ThürSportFG) geändert werden. Bisher ist hierin geregelt, dass die Nutzung der Sport- und Spielanlagen öffentlicher Träger ab dem 1. Januar 2020 für den Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb anerkannter Sportorganisationen, Schulen und Hochschulen weitestgehend unentgeltlich gewährt werden soll. Eine Ausnahme ist nur für die Nutzung zu gewerblichen Veranstaltungen und zum kommerziellen Sport vorgesehen, sowie für den Fall, dass Eintrittsgelder erhoben werden. Zur Kompensierung der Einnahmereduzierungen, die den öffentlichen Trägern durch diese Regelung entstehen, sieht § 15 Absatz 3 ThürSportFG die Zahlung einer Landespauschale vor.
Ergänzend soll der vorliegende Gesetzentwurf die Möglichkeit eines Interessenausgleichs zwischen den öffentlichen Trägern der Sportstätten und dem Land vorsehen. Dies soll gelten, wenn die Sportstätten von Spezialgymnasien in Trägerschaft des Landes oder für den Übungsbetrieb durch Sportfachverbände zur Förderung des Nachwuchsleistungssports genutzt werden. In diesen Fällen entspreche die Nutzung in besonderem Maße dem Landesinteresse. So sollen die öffentlichen Träger dafür die Übernahme von Betriebskosten vereinbaren oder Nutzungsentgelte erheben können. Zum anderen soll der Friedrich-Schiller-Universität Jena ermöglicht werden, für die Nutzung der neu zu errichtenden Leichtathletikanlage in der Wöllnitzer Straße in Jena ein Nutzungsentgelt an die Stadt Jena zu entrichten.
Die Online-Diskussion zur Novellierung des Sportfördergesetzes ist abrufbar unter https://forum.thueringer-landtag.de/dokument/gesetz-zur-aenderung-des-thueringer-sportfoerdergesetzes und läuft bis zum 22. August 2019.