07.05.2019
"Zum 70. Geburtstag in guter Verfassung"
Diezel zum Jahrestag des Beschlusses über das Grundgesetz
Zum 70. Jahrestag des Beschlusses des Parlamentarischen Rates über das Grundgesetz sagte Landtagspräsidentin Birgit Diezel heute (Dienstag) vorab:
„Unser Grundgesetz ist zum 70. Geburtstag nach wie vor in guter Verfassung und das Fundament für unsere stabile Demokratie. Der Grundrechtskatalog und die Prinzipien der Staatsorganisation bilden auch heute noch den Wertekanon, mit dem wir ein friedliches und freiheitliches Leben in Deutschland führen können. Mit Blick in unsere Geschichte kann uns das Grundgesetz nicht kostbar genug sein, setzt es Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Grundfreiheiten doch in einen untrennbaren Zusammenhang. Das wissen vor allem wir Thüringer zu schätzen, die Jahrzehnte der Diktatur und Unfreiheit erlebt haben. Zum 70. Jubiläum wünsche ich unserer Verfassung die gebotene Kontinuität, aber auch die notwendige Offenheit und Wandlungsfähigkeit, die es immer wieder bewiesen hat.“
Hintergrund
Am 8. Mai 1949, genau vier Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, billigte der Parlamentarische Rat in 3. Lesung das Grundgesetz für die elf westdeutschen Länder und West-Berlin. Der Parlamentarische Rat war ein Gremium, das mit der Ausarbeitung einer provisorischen Verfassung für einen föderalistischen Bundesstaat beauftragt worden war. Die elf Länder entsandten 65 Abgeordnete zur ersten Sitzung am 1. September 1948 nach Bonn, wo diese provisorische Verfassung vorbeitet werden sollte. Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 im Bundesgesetzblatt verkündet. Mit dem Einigungsvertrag vom 31. August 1990 trat schließlich auch das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei.