07.12.2018
Wahl der Landtagspräsidentin
Wahl der Landtagspräsidentin
CDU-Fraktion schlägt Birgit DIEZEL vor
Für den kommenden Mittwoch (12. Dezember 2018) ist als erster Tagesordnungspunkt der Plenarsitzung die Wahl der neuen Landtagspräsidentin angesetzt. Der CDU-Fraktion steht gemäß § 2 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtags als stärkster Fraktion das Vorschlagsrecht zu. Sie hat die Ostthüringer Abgeordnete Birgit Diezel vorgeschlagen (Drucksache 6/6501).
Die Wahlen werden geheim und ohne Aussprache durchgeführt. Die Kandidatin ist gewählt, wenn sie die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält (mehr Ja- als Nein-Stimmen). Die neue Präsidentin ist bis zum Ende der 6. Wahlperiode gewählt.
Zeit: Mittwoch, 12. Dezember 2018, 14.00 Uhr
Ort: Erfurt, Thüringer Landtag, Plenarsaal, Jürgen-Fuchs-Straße 1
Die Wahl überträgt der Thüringer Landtag live bei Plenum Online sowie bei Facebook.
Während der fünften Wahlperiode von 2009 bis 2014 war Birgit Diezel bereits Präsidentin des Thüringer Landtags. Zuvor war sie von 2002 bis 2009 Finanzministerin, von 2004 bis 2009 gleichzeitig stellvertretende Ministerpräsidentin des Freistaats Thüringen und von 1999 bis 2002 Staatssekretärin im Thüringer Finanzministerium.
Der Thüringer Landtag hatte seit 1990 sechs Präsidentinnen bzw. Präsidenten:
- 1. Wahlperiode (1990 bis 1994): Gottfried Müller
- 2. Wahlperiode (1994 bis 1999): Frank-Michael Pietzsch
- 3. Wahlperiode (1999 bis 2004): Christine Lieberknecht
- 4. Wahlperiode (2004 bis 2009): Dagmar Schipanski
- 5. Wahlperiode (2009 bis 2014): Birgit Diezel
- 6. Wahlperiode (seit 2014): 2014–2018: Christian Carius
In der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags ist die Wahl einer Landtagspräsidentin oder eines Landtagspräsidenten u. a. wie folgt geregelt:
§ 2 Wahl des Präsidenten
(1) Der Landtag wählt den Präsidenten und die zwei Vizepräsidenten in besonderen Wahlgängen für die Dauer der Wahlperiode. Die Wahlen werden ohne Aussprache geheim durchgeführt.
(2) Die Wahlen erfolgen auf Vorschlag der Fraktionen unter Beachtung ihres Stärkeverhältnisses, das sich nach dem Rangmaßzahlverfahren bestimmt, mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Ergibt sich keine solche Mehrheit, können für weitere Wahlgänge neue Bewerber vorgeschlagen werden.