CDU
Kurzbezeichnung
Ulrike Jary
CDU, Direktmandat im Wahlkreis 6,
Wartburgkreis II
Dipl.-Wirtschaftsjuristin
Geboren 1985 in Eisenach, evangelisch, geschieden, ein Kind.
Ausbildung und Beruflicher Werdegang
2008 | Studium an der Fachhochschule (FH) Schmalkalden, Abschluss: Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) |
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2008 - 2012 | Senior Consultant, Wirtschaftsprüfung bei PricewaterhouseCoopers AG, Kassel |
2012 - 2016 | Teamleitung Finanzen bei DS Smith Packaging, Nürnberg |
2016 - 2017 | Senior Consultant, Wirtschaftsprüfung bei Bavaria Treu AG, Erfurt |
2017 - 2021 | Recht und Finanzen bei SSV-Technik GmbH, Wutha-Farnroda |
2021 - 2024 | Referentin für Haushalt- und Finanzen bei der Fraktion der CDU im Thüringer Landtag, Erfurt |
seit 2024 | Mitglied des Thüringer Landtags |
Wesentliche derzeitige Funktionen im staatlichen, gesellschaftlichen und parteipolitischen Bereich
- seit 2020: Stellvertretende Vorsitzende im Kreisverband der CDU Wartburgkreis
- seit 2018: Vorsitzende im Ortsverband der CDU Wutha-Farnroda
- seit 2023: Vorsitzend im Kreisverband Frauen Union Wartburgkreis
- seit 2019: Mitglied der Fraktion der CDU im Gemeinderat Wutha-Farnroda
- seit 2019: Vorsitzende der Fraktion der CDU im Gemeinderat Wutha-Farnroda
- seit 2019: Mitglied der Fraktion der CDU im Kreistag Wartburgkreis
- seit 2021: Vorsitzende der Fraktion der CDU im Kreistag Wartburgkreis
Pflichtangaben gemäß § 42 a i.V.m. § 42 c ThürAbgG
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Landtag:
- Referentin für Haushalt- und Finanzen bei der Fraktion der CDU im Thüringer Landtag, Erfurt
- Gewerbe als Sängerin, Wutha-Farnroda
Neben dem Mandat ausgeübte Berufe mit Angabe des Schwerpunktes bei mehreren Berufen:
- Gewerbe als Sängerin, Wutha-Farnroda*
*Etwaiges zu versteuerndes Einkommen liegt unterhalb des anzeigepflichtigen Betrags. Hierbei handelt es sich um einen Hinweis der Redaktion: Diese Formulierung umfasst die Variante, dass für die angegebene Tätigkeit gar kein Einkommen vorliegt sowie die Variante, dass das zu versteuernde Einkommen den Betrag von 1.000 Euro im Monat bzw. in der Summe den Betrag von 10.000 Euro jährlich nicht übersteigt. Von den Einkünften wird der Aufwendungsersatz, der zur Erstattung nachgewiesener Kosten gewährt wird, nicht erfasst.
[Anmerkung: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
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