
Abgeordnete
Ute Lukasch
DIE LINKE,
Landesliste
Handelsökonomin
Geboren 1961 in Zwenkau, verheiratet, ein Kind.
Ausbildung und Beruflicher Werdegang
1978 - 1980 | Lehre zur Wirtschaftskauffrau |
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1980 - 1981 | Mitarbeiterin in der Lohnbuchhaltung im Großhandelsbetrieb Kulturwaren Leipzig |
1982 - 1988 | Mitarbeiterin im Bereich Arbeitsökonomie im Schlachthof Leipzig |
1983 - 1987 | Fernstudium zur Handelsökonomin |
1988 - 1989 | Mitarbeiterin für Jugendfragen beim Rat des Kreises Schmölln |
1990 - 1991 | Kaderleiterin in der Handelsorganisation (HO) Schmölln (Auflösung und Abwicklung HO) |
1991 - 1992 | arbeitslos |
1992 - 1993 | Lehrgang Anpassung für Ökonomen |
1993 - 1994 | arbeitslos |
1994 - 1998 | Buchhalterin in der Firma Jetschny Heizung & Sanitär GmbH |
1998 | arbeitslos |
1998 - 1999 | Buchhalterin in der Firma Lebensmitteltransport GmbH |
1999 - 2002 | Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM), Abriss Heizkraftwerk Gera |
2003 - 2004 | arbeitslos, nebenberuflich selbstständig mit einer kleinen Reinigungsfirma |
2004 - 2009 | Mitarbeiterin im Wahlkreisbüro der Abgeordneten Michaele Sojka, MdL |
2009 - 2013 | Regionalmitarbeiterin im Landesverband DIE LINKE Ostthüringen |
seit 10/2013 | Mitglied des Thüringer Landtags |
Wesentliche derzeitige Funktionen im staatlichen, gesellschaftlichen und parteipolitischen Bereich
- Mitglied der Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Schmölln
- Wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag
Pflichtangaben gemäß § 42 a i.V.m. § 42 c ThürAbgG
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Landtag:
- Regionalmitarbeiterin im Landesverband DIE LINKE Ostthüringen, Erfurt
Vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten in Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Stiftungen des öffentlichen oder privaten Rechts - mit Ausnahme der Mandate der Gebietskörperschaften:
- Vorsitzende im Aufsichtsrat der Wohnungsverwaltung Schmölln GmbH, Schmölln*
*Etwaiges zu versteuerndes Einkommen liegt unterhalb des anzeigepflichtigen Betrags. Hierbei handelt es sich um einen Hinweis der Redaktion: Diese Formulierung umfasst die Variante, dass für die angegebene Tätigkeit gar kein Einkommen vorliegt sowie die Variante, dass das zu versteuernde Einkommen den Betrag von 1.000 Euro im Monat bzw. in der Summe den Betrag von 10.000 Euro jährlich nicht übersteigt. Von den Einkünften wird der Aufwendungsersatz, der zur Erstattung nachgewiesener Kosten gewährt wird, nicht erfasst.