AfD

Kurzbezeichnung
Sascha Schlösser
AfD, Direktmandat im Wahlkreis 24,
Erfurt I
Rechtsanwalt
Geboren 1974 in Erfurt, ein Kind.
Ausbildung und Beruflicher Werdegang
1993 | Abitur Albert-Schweitzer-Gymnasium Erfurt |
---|---|
1993 | Wehrdienst, Feuerleitsoldat im Raketenartillerie-Bataillon 702 Sondershausen |
1994 | Studium der Rechtswissenschaften |
2000 | Abschluss: 1. juristisches Staatsexamen |
2000 | Referendariat am Landgericht Erfurt |
2003 | Abschluss: 2. juristisches Staatsexamen |
2004 | Zulassung Rechtsanwaltsschaft |
2004 | Geschäftsführerassistent einer landeseigenen Gesellschaft für Wirtschaftsförderung |
seit 2006 | Vollselbstständigkeit als Rechtsanwalt Erfurt |
2012 | Verleihung Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht |
seit 2024 | Mitglied des Thüringer Landtags |
Wesentliche derzeitige Funktionen im staatlichen, gesellschaftlichen und parteipolitischen Bereich
- Mitglied der Fraktion der AfD im Stadtrat Erfurt
Pflichtangaben gemäß § 42 a i.V.m. § 42 c ThürAbgG
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Landtag:
- Rechtsanwalt, Erfurt
Vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten in Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Stiftungen des öffentlichen oder privaten Rechts - mit Ausnahme der Mandate der Gebietskörperschaften:
- Mitglied im Verbandsrat des Sparkassenzweckverbands Mittelthüringen, Erfurt*
- Mitglied im Aufsichtsrat der Kommunalen Wohnungsgesellschaft mbH Erfurt*
- Mitglied im Aufsichtsrat der Erfurter Bahn GmbH*
Durch Beschluss des Landtags:
- Mitglied des Richterwahlausschusses
- Mitglied des Staatsanwaltswahlausschusses
Neben dem Mandat ausgeübte Berufe mit Angabe des Schwerpunktes bei mehreren Berufen:
- Rechtsanwalt, Erfurt
zu versteuerndes Einkommen: monatlich Stufe 1 (1.000 € - 3.500 €) (Jahr 2023)
Vergütete und ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen auf Landes- und auf Bundesebene:
- Mitglied im Vorstand des Vereins konservativer Kommunalpolitiker Thüringen e. V., Erfurt*
*Etwaiges zu versteuerndes Einkommen liegt unterhalb des anzeigepflichtigen Betrags. Hierbei handelt es sich um einen Hinweis der Redaktion: Diese Formulierung umfasst die Variante, dass für die angegebene Tätigkeit gar kein Einkommen vorliegt sowie die Variante, dass das zu versteuernde Einkommen den Betrag von 1.000 Euro im Monat bzw. in der Summe den Betrag von 10.000 Euro jährlich nicht übersteigt. Von den Einkünften wird der Aufwendungsersatz, der zur Erstattung nachgewiesener Kosten gewährt wird, nicht erfasst.
Mitgliedschaft in Ausschüssen & Gremien
[Anmerkung: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Zurück