
Abgeordneter
Daniel Reinhardt
DIE LINKE, Direktmandat im Wahlkreis 41,
Gera I
Erzieher / Sozialpädagoge
Geboren 1986 in Brandenburg/Havel, ledig.
Ausbildung und Beruflicher Werdegang
Realschulabschluss | |
2004 - 2006 | Ausbildung zum Sozialassistenten |
11/2004 - 2009 | diverse Nebenjobs |
2006 - 2009 | Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher und Erwerb des Fachabiturs |
09/2009 | Erzieher bei der Arbeiterwohlfahrt Stadtverband Gera e. V. |
2009 - 2013 | Studium zum staatlich anerkannten Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) |
03/2013 - 12/2013 | Bereichsleiter/Fachberater Kinder- und Jugendarbeit bei der Volkssolidarität Kreisverband Gera e. V. |
01/2014 - 10/2015 | Heilpädagoge/Erzieher bei der Arbeiterwohlfahrt Stadtverband Gera e. V. |
11/2015 - 06/2016 | Bereichsleiter/Fachberater Kinder- und Jugendarbeit bei der Volkssolidarität Kreisverband Gera e. V. |
07/2016 - 10/2019 | Leiter einer Kindertagesstätte des DRK Stadtverbandes Gera e. V. |
seit 2019 | Mitglied des Thüringer Landtags |
Wesentliche derzeitige Funktionen im staatlichen, gesellschaftlichen und parteipolitischen Bereich
- Stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Gera
- Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses im Stadtrat Gera
Pflichtangaben gemäß § 42 a i.V.m. § 42 c ThürAbgG
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Landtag:
- Leiter einer Kindertagesstätte des DRK Stadtverbandes Gera e. V.
Vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten in Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Stiftungen des öffentlichen oder privaten Rechts - mit Ausnahme der Mandate der Gebietskörperschaften:
- Mitglied im Aufsichtsrat der "Elstertal"-Infraprojekt GmbH Gera*
- Mitglied im Aufsichtsrat der Gera Kultur GmbH, Gera*
Durch Beschluss des Landtags:
- Stellvertretendes Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses
*Etwaiges zu versteuerndes Einkommen liegt unterhalb des anzeigepflichtigen Betrags. Hierbei handelt es sich um einen Hinweis der Redaktion: Diese Formulierung umfasst die Variante, dass für die angegebene Tätigkeit gar kein Einkommen vorliegt sowie die Variante, dass das zu versteuernde Einkommen den Betrag von 1.000 Euro im Monat bzw. in der Summe den Betrag von 10.000 Euro jährlich nicht übersteigt. Von den Einkünften wird der Aufwendungsersatz, der zur Erstattung nachgewiesener Kosten gewährt wird, nicht erfasst.
Mitgliedschaft in Ausschüssen & Gremien
Wahlkreisbüro
Sorge 2607546 Gera
Tel.: 0365 20213865
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