03.02.2026
FAQ Misstrauensvotum
FAQ Misstrauensvotum
Auf Antrag der Fraktion AfD wird in der Plenarsitzung am Mittwoch, 4. Februar 2026, ein Misstrauensvotum durchgeführt. Die wichtigsten Fragen dazu beantwortet die folgende FAQ.
1. Was bedeutet „konstruktives Misstrauensvotum“?
„Konstruktives Misstrauensvotum“ bedeutet, dass der Landtag dem amtierenden Ministerpräsidenten sein Misstrauen ausspricht, indem er mit der Mehrheit seiner Mitglieder, d.h. in der aktuellen 8. Wahlperiode mit mindestens 45 Stimmen, einen anderen Kandidaten in das Amt des Ministerpräsidenten wählt.
2. Wo sind die rechtlichen Grundlagen des konstruktiven Misstrauensvotums geregelt?
Die rechtlichen Grundlagen für die Beantragung und die Durchführung eines konstruktiven Misstrauensvotums im Thüringer Landtag sind in Artikel 73 der Thüringer Verfassung (ThürVerf) sowie in § 48 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (GO) geregelt.
3. Wer kann ein konstruktives Misstrauensvotum beantragen?
Der Antrag kann von einem Fünftel der Abgeordneten oder von einer Fraktion eingebracht werden. Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen mindestens drei Tage und dürfen höchstens zehn Tage liegen.
4. Wer hat wann die Durchführung eines konstruktiven Misstrauensvotums beantragt?
Der Präsident des Thüringer Landtags hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, die Fraktionen über den Antrag der AfD-Fraktion unterrichtet, dem Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen Mario Voigt durch die Wahl eines Nachfolgers das Misstrauen auszusprechen.
Als Kandidaten für die Wahl zum Ministerpräsidenten hat die AfD-Fraktion ihren Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke vorgeschlagen.
5. Wann findet die Durchführung des konstruktiven Misstrauensvotums statt?
Der Tagesordnungspunkt 30. „Konstruktives Misstrauensvotum – Antrag der Fraktion der AfD nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen“ wird am Mittwoch, 4. Februar 2026, in der 35. Plenarsitzung der 8. Wahlperiode als erster Tagesordnungspunkt nach der Feststellung der Tagesordnung um 14 Uhr aufgerufen.
6. Was steht auf dem Stimmzettel?
Der Stimmzettel enthält den Namen des Kandidaten zur Wahl des Ministerpräsidenten, Björn Höcke, sowie die Möglichkeit, mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ abzustimmen.
7. Wie läuft das konstruktive Misstrauensvotum konkret ab?
Im Gegensatz zur Wahl des Ministerpräsidenten nach Art. 70 ThürVerf ist bei einem konstruktiven Misstrauensvotum eine Aussprache in Art. 73 ThürVerf nicht ausgeschlossen. Wird eine Aussprache gemäß § 23 Abs. 1 und 2 GO eröffnet, erhält zunächst der Antragsteller das Wort. Für die Aussprache ist die einfache Redezeit, d.h. für alle Fraktionen und einen Vertreter der Landesregierung insgesamt rund 50 Minuten, vorgesehen. Sollte der Vertreter der Landesregierung länger als 10 Minuten sprechen, wird die Redezeit jeder Fraktion entsprechend verlängert.
Anschließend erfolgt die Wahl in geheimer Abstimmung, d.h. die Abgeordneten werden namentlich in alphabetischer Reihenfolge zur Abstimmung aufgerufen und füllen in einer Wahlkabine den Wahlzettel aus. Nach erfolgter Wahl werden die Stimmzettel im Beisein von Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen ausgezählt und das Ergebnis der Wahl im Plenum durch den Landtagspräsidenten verkündet.
8. Wann gilt das konstruktive Misstrauensvotum als erfolgreich?
Das konstruktive Misstrauensvotum hat Erfolg, wenn sich eine absolute Mehrheit des Landtags, d.h. mindestens 45 Abgeordnete, für den Kandidaten zur Wahl des Ministerpräsidenten aussprechen.
9. Was geschieht nach einem Scheitern des konstruktiven Misstrauensvotums?
Erreicht der vorgeschlagene Kandidat keine absolute Mehrheit, also weniger als 45 Stimmen, gilt das Misstrauensvotum als abgelehnt und der amtierende Ministerpräsident Mario Voigt verbleibt im Amt. Die 35. Landtagssitzung wird anschließend entsprechend der Tagesordnung fortgesetzt.
10. Was geschieht, wenn das konstruktive Misstrauensvotum Erfolg hat?
Spricht sich die absolute Mehrheit des Landtags (mindestens 45 Abgeordnete) für den zur Wahl stehenden Kandidaten Björn Höcke aus, wird er in der laufenden Sitzung durch den Landtagspräsidenten als Ministerpräsident des Freistaats Thüringen vereidigt.
Mit der Wahl des neuen Ministerpräsidenten endet auch das Amt sämtlicher Ministerinnen und Minister der vorherigen Landesregierung (Artikel 75 Abs. 2 S. 2 ThürVerf[1]). Der neue Ministerpräsident kann neue Ministerinnen und Minister ernennen und den Landtagspräsidenten ersuchen, diese gemäß Artikel 71 der Landesverfassung vor dem Landtag zu vereidigen.
11. Ist in Thüringen bereits zuvor ein konstruktives Misstrauensvotum in Thüringen durchgeführt worden?
Im Juli 2021 (7. Wahlperiode) hat die AfD-Fraktion ein konstruktives Misstrauensvotum gegen den damaligen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow beantragt. Als Kandidat zur Wahl des Ministerpräsidenten stand damals ebenfalls der Fraktionsvorsitzende der Thüringer AfD, Björn Höcke. Mit 22 Ja- und 46-Neinstimmen (68 abgegebene Stimmen) erhielt der Antrag nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 46 Ja-Stimmen. Der Thüringer Landtag hatte damals 90 Abgeordnete.
[1] Das Ende des Amtes des Ministerpräsidenten durch ein erfolgreiches konstruktives Misstrauensvotum gilt als „Erledigung des Amtes als Ministerpräsident“, von der in Art. 75 ThürVerf die Rede ist, vgl. den Verfassungskommentar von Brenner / Hinkel / Hopfe / Poppenhäger / von der Weiden (Hg.), 2. Auflage, 2023, S. 1063, zu Art. 75, D. I. 7.
Titelbild: Stock-Fotografie-ID:1354922213