06.02.2020
"Wir müssen die Zerrissenheit überwinden"
Landtagspräsidentin Keller zu Debatte um Neuwahl
Zur öffentlichen Debatte um eine Auflösung des Thüringer Landtags und vorzeitige Neuwahl erklärte heute (06. Februar 2020) Landtagspräsidentin Birgit Keller in Erfurt:
„Der Thüringer Landtag hat in seiner gestrigen Sitzung den Abgeordneten Thomas L. Kemmerich zum Ministerpräsidenten gewählt. Ich respektiere das Wahlergebnis.
Ich nehme aber auch zur Kenntnis, welches Echo die Art und Weise des Zustandekommens dieser Wahl nicht nur thüringenweit, sondern bundesweit gefunden hat. Die deutliche Kritik der Bundeskanzlerin, aber auch maßgeblicher Repräsentanten von im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien nehme ich ernst. Ebenso ernst nehme ich die vom gewählten Ministerpräsidenten selbst festgestellte tiefe Zerrissenheit unseres Landes im Ergebnis der bundesweit in der Kritik stehenden Wahl.
Mich leitet die Sorge um den inneren Zusammenhalt, um das Wohlergehen unseres Landes und dessen erfolgreiche Weiterentwicklung zum Nutzen aller Bürgerinnen und Bürger. Diese Sorge lässt mich an alle verantwortlichen Demokraten in Thüringen appellieren: Wir müssen die entstandene Zerrissenheit überwinden. Unsere Verfassung ist stark und sie kennt Wege, mit der schwierigen Situation umzugehen.
Jeder, dem das Wohl unseres Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger und dem der Schutz unserer Demokratie am Herzen liegt, ist aufgefordert, alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um unser Land wieder zu befrieden. Nur dann kann es gelingen, sich wieder auf unsere eigentliche Aufgabe zu konzentrieren, Politik für die Menschen in unserem Freistaat positiv zu gestalten.“
Hintergrundinformationen:
Zur Debatte um eine vorzeitige Neuwahl nach Selbstauflösung des Thüringer Landtags gilt es laut Verfassung des Freistaats Thüringen folgende Eckpunkte zu beachten:
- Selbstauflösungsantrag unterzeichnet durch mindestens 30 Abgeordnete
- Behandlung frühestens am elften Tag, spätestens am 30. Tag nach der Antragstellung
- Offene Abstimmung
- Annahme durch mindestens 60 Abgeordnete
- Neuwahlen müssen innerhalb von 70 Tagen nach der Verkündung des Ergebnisses erfolgen.