11.04.2019
UA 6/1: Aufklärung im NSU-Komplex wird aktiv behindert
Der Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“ (UA 6/1) des Thüringer Landtags hat heute (Donnerstag) in Erfurt folgende Presseerklärung beschlossen:
Der UA 6/1 hat vom Landtag unter anderem den Auftrag erhalten, die Rolle von Informanten und Verbindungspersonen der Polizei bei Kontakten zwischen der rechtsextremen Szene und der Organisierten Kriminalität zu untersuchen. Aus Zeugenaussagen der Vergangenheit und Aktenteilen sind Aktivitäten von V-Personen in diesem Bereich zum Teil belegt.
Die vom Innenministerium eingesetzte sog. Heintschel-Heinegg-Kommission sollte Akten des Thüringer Innenministeriums auf solche möglichen Verbindungen hin untersuchen. Allerdings stand dieser nicht die Klarnamenliste der Informanten zur Verfügung, so dass eine umfassende Prüfung von Verbindungen nicht möglich war. Das Innenministerium verweigert die Herausgabe vollständiger Informationen an die Kommission und den Untersuchungsausschuss, weil damit die Arbeit der Strafverfolgung gefährdet sei. Begründet wird dies mit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017. Das Gericht hatte sich mit der Frage befasst, ob Kleine Anfragen von Abgeordneten mit Hinweis auf Geheimschutzbelange verneint werden dürfen und dafür enge Begründungserfordernisse hinsichtlich des Schutzes von Quellen aufgestellt. Der Ausschuss trägt dem durch bestehende und bewährte Geheimhaltungsvorrichtungen Rechnung. In der Vergangenheit konnten bei der Prüfung der Arbeit des Verfassungsschutzes die Klarnamen der Informanten des Verfassungsschutzes eingesehen werden.
Diese Abkehr von einer bewährten Praxis macht es dem Ausschuss in der zu Ende gehenden Wahlperiode faktisch unmöglich, die ihm aufgegebenen Fragen aufzuklären. Der Ausschuss stuft dieses Agieren des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (TMIK) als aktive Behinderung der Aufklärungsarbeit im NSU-Komplex ein.