25.02.2019
Elektronische Bereitstellung parlamentarischer Dokumente
Ab 1. März 2019 / Änderung der Geschäftsordnung
Der Thüringer Landtag stellt infolge der Änderung der Geschäftsordnung vom 1. März 2019 an parlamentarische Dokumente ausschließlich auf dem elektronischen Weg bereit. Das bedeutet: Drucksachen, Kleine Anfragen, Medientexte, Terminhinweise oder Plenareinladungen stehen der Presse und den sonstigen Drucksachenbeziehern über die Bereitstellung im Internet grundsätzlich nur noch elektronisch zur Verfügung. Das erklärte heute (Montag) die Pressestelle des Thüringer Landtags.
Eine Herausgabe von Printdokumenten entfällt nach dieser elektronischen Umstellung ab 1. März 2019 für die 32 Presse-Postfächer im Landtag. Grundlage des Vorgehens ist ein Beschluss vom 8. November 2018, der in der Drucksache 6/6417 (siehe Anhang) veröffentlicht wurde.
Wie bisher werden öffentliche parlamentarische Dokumente, die aktuell in die etablierte Parlamentsdokumentation eingestellt wurden, unter https://parldok.thueringen.de/ParlDok/neuedokumente/1 angezeigt. Zudem sind Plenareinladungen auf der Homepage des Thüringer Landtags jeweils eine Woche vor dem folgenden Sitzungstermin unter https://www.thueringer-landtag.de/plenum/sitzungstermine/ einsehbar.
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Drucksache 6/6417
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