
Untersuchungs-
ausschuss 7/2
Gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes und § 83 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wird ein Untersuchungsausschuss zum Thema "Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf - Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens " (kurz: "Treuhand in Thüringen") eingesetzt.
I. Der Untersuchungsausschuss soll aufklären,
- in welchem Zustand sich die Wirtschaft, die Betriebe und die Inf-rastruktur im Gebiet des heutigen Thüringens befanden;
- in welchen der 2.488 Treuhandprivatisierungen in Thüringen die Bewertung von Thüringer Betrieben hinsichtlich ihrer Rentabilität und Sanierungsfähigkeit durch die Abteilungen für Beteiligung und Privatisierung in den Thüringer Treuhandniederlassungen bezie-hungsweise durch den Lenkungsausschuss der Treuhandanstalt zu schwerwiegenden Konflikten geführt hat und mit welchem Er-gebnis diese Konflikte gelöst worden sind;
- wie qualifiziert die jeweiligen für Thüringer Betriebe zuständigen Mitarbeiter der Treuhandanstalt für ihre Tätigkeit waren und an-hand welcher Kriterien ihre Qualifikation bemessen wurde; daraus ergeben sich die ebenfalls zu beantwortenden Folgefragen: Gab es innerhalb der Treuhandanstalt Evaluationen, interne Weiterbil-dungen/ Schulungen, Nachqualifikationen und Kontrollen, die die Qualifikation der Mitarbeiter und die Qualität ihrer Maßnahmen in hinreichender Form sichergestellt haben? Wie war die anstalts-interne Aufsicht in Hinsicht auf die oben beschriebene Grundpro-blematik ausgestaltet?;
- inwieweit und auf welche Weise die Treuhandanstalt Arbeitsplatz- und lnvestitionszusagen von Käufern von ehemals "volkseigenen" Thüringer Betrieben abgesichert, geprüft und durchgesetzt hat;
- in welchen Fällen die "Stabsstelle Besondere Aufgaben" in Thü-ringen mit welchem Ergebnis tätig geworden ist; in welchen Fällen diese Stabsstelle angerufen wurde, ohne einen angezeigten Verdacht hinreichend verfolgt zu haben;
- nach welchen Kriterien und in wie vielen Fällen Betriebe abge-wickelt wurden und in welchen Fällen der begründete Anfangs-verdacht bestand, dass dadurch ein Mitbewerber ausgeschaltet werden sollte;
- in welchen Fällen und aus welchen Gründen Betriebe ohne or-dentliche Ausschreibung und ein reguläres Bieterverfahren pri-vatisiert wurden oder sonstige Verfahrensfehler geltend gemacht worden sind;
- in welchen Fällen die Privatisierung von Betrieben zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit erfolglosen Bewerbern führten, die auf eine nicht ordnungsgemäße Vergabe schließen lassen;
- ob bei dem Vorgehen der Treuhandanstalt betreffend ehemals "volkseigene" Thüringer Betriebe Mitwirkungs- und Mitbestim-mungsrechte ausreichend respektiert und berücksichtigt wurden und wenn nein, wie sich die Landesregierung dazu verhalten hat;
- in welchen Fällen und mit welchen Begründungen die Bonität er-folgreicher Bewerber nicht nach den betriebswirtschaftlich gebo-tenen Regeln überprüft worden ist und Privatisierungen dadurch gescheitert sind;
- inwieweit und auf welche Weise die Landesregierung beziehungs-weise deren Ministerien mit der Treuhandanstalt zusammenge-arbeitet und im Einzelnen auf deren konkrete Privatisierungspra-xis vor Ort Einfluss genommen haben;
- welche Erkenntnisse sich auf Basis der heute besseren Aktenla-ge zu den bereits in der ersten Hälfte der 1990er Jahre beson-ders umstrittenen Privatisierungsvorgänge ergeben; dies betrifft insbesondere die Fälle der Mitteldeutschen Kali AG, der Thürin-ger Faser AG, der Jagd- und Sportwaffen Suhl GmbH und der LOMAFA GmbH Lobenstein;
- wie und in welchem Umfang die Bewertung der wirtschaftlichen Situation der Betriebe erfolgte und welche Rückschlüsse sich auf den Zustand der gesamtwirtschaftlichen Lage im Gebiet des heu-tigen Thüringens ziehen lassen;
- wie sich Entscheidungen der Treuhandanstalt auf lokale und re-gionale (sozio-)ökonomische und soziale Strukturen in Thüringen ausgewirkt haben;
- welche Wirkungen die Stilllegung von ehemals "volkseigenen" Betrieben durch die Treuhandanstalt insgesamt auf den Abbau von Infrastruktur und auf die Arbeitslosenquote in Thüringen, auf die soziale Absicherung und auf die Höhe der Altersversorgung der Betroffenen und ihrer Familien und auf die Abwanderung aus Thüringen hatte und welche Schritte die Landesregierung wann und mit welchem Erfolg eingeleitet hat, um diese Folgen abzu-wenden, abzumildern und/oder zu beseitigen;
- welche Folgen sich aus der Arbeit der Treuhandanstalt und ih-rer Nachfolgeorganisationen sowie Tochtergesellschaften lang-fristig auf die Stärke und die Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer Wirtschaft und auf die Beschäftigungs- und Einkommenschan-cen der Menschen in Thüringen ergaben und welche Maßnah-men die Landesregierung im Rahmen ihrer Verantwortung dies-bezüglich ergriffen hat.
II. Der Untersuchungsausschuss besteht aus 11 ordentlichen Mitgliedern (3 DIE LINKE, 3 AfD, 3 CDU, 1 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und einer § 6 Abs. 2 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes entsprechenden Anzahl von Ersatzmitgliedern.
III. Der Untersuchungsausschuss erstattet dem Landtag vor der konstituierenden Sitzung des 8. Thüringer Landtags einen schriftlichen Bericht gemäß § 28 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes mit Empfehlungen, wie mit dem Untersuchungsgegenstand weiter umzugehen ist.
IV. Die im Einzelplan 01 Kapitel 01 01 in den Hauptgruppen 4, 5 und gegebenenfalls 6 für die Durchführung dieses Untersuchungsausschusses benötigten zusätzlichen Haushaltsmittel werden auf Antrag der Landtagsverwaltung aus dem Einzelplan 17 durch die Landesregierung überplanmäßig bereitgestellt.
→ Die Begründung sowie alle Dokumente und Informationen zum parlamentarischen Ablauf finden Sie hier.
Vorsitz
Mitglieder
Einladung
Dienstag, 12.09.2023 - PDF 13,53 KB - PDF ist nicht barrierefrei
Dienstag, 04.07.2023 - PDF 18,01 KB - PDF ist nicht barrierefrei
Dienstag, 30.05.2023 - PDF 17,61 KB - PDF ist nicht barrierefrei