21.03.2024
Neue Online-Diskussionen
Mögliche Genehmigungspflicht für die Umnutzung von Wohnraum bei Wohnraumknappheit
Information zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen vom 12.12.2023
Gemeinden, in denen ausreichender und angemessener Wohnraum für die Bevölkerung knapp zu werden droht, sollen das Recht erhalten, durch eine kommunale Satzung eine Genehmigungspflicht für die wohnzweckfremde Verwendung von Wohnraum einzuführen und auszugestalten. Das ist das Anliegen des Entwurfs für ein Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz (ThürWoGeG). Das Gesetz soll die gesetzlichen Grundlagen für entsprechende kommunale Satzungen schaffen. Die Satzungen sollen auf fünf Jahre befristet werden.
Voraussetzung soll sein, dass in einer Gemeinde die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist und der drohende Wohnraummangel nicht auf andere Weise behoben werden kann. Wohnzweckfremd wird dem Entwurf zufolge eine Wohnung etwa genutzt, wenn mehr als die Hälfte der Wohnungsfläche gewerblich oder beruflich verwendet wird, die Wohnung mehr als acht Wochen pro Jahr als Ferienwohnung vermietet wird oder länger als drei Monate leer steht.
Der Gesetzentwurf sieht Registrierungs-, und Auskunftspflichten sowie Datenabfragemöglichkeiten vor, damit die Gemeinden eine Genehmigungspflicht gegebenenfalls überwachen und sich einen Überblick über die wohnzweckfremde Wohnraumnutzung verschaffen können. Wer Wohnraum ohne Genehmigung zu anderen als Wohnungszwecken nutzt oder überlässt, soll mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro belangt werden können.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung in der Drucksache 7/9214.
Das Plenum des Thüringer Landtags hat den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 02.02.2024 erstmals beraten und an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.
Zur Online-Diskussion geht es hier.
Die Diskussion ist noch bis zum 02.04.2024 aktiv. Zurzeit berät derAusschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/9214). Nachfolgend können Sie den Gesetzentwurf kommentieren.
Mehr Transparenz und Kontrolle am Thüringer Bodenmarkt
Information zu dem Gesetzentwurf der der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Reform des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks-, Landpachtverkehrs- und Siedlungsrecht vom 28.11.2023
Die Landesregierung will mit dem vorgeschlagenen Gesetz die Handlungsfähigkeit des Landes zum Schutz der historisch gewachsenen Landwirtschaftsstruktur im Interesse der Landwirte steigern und heimischen Agrarbetrieben den Zugang zu Agrarflächen verschaffen, die sie für die Ernährungssicherung benötigen. Dazu schlägt sie eine Reihe von Maßnahmen vor:
Künftig wären Kauf- und Pachtverträge am landwirtschaftlichen Bodenmarkt von einem Hektar an anzuzeigen und sie müssen genehmigt werden. Damit will die Landesregierung Transparenz am Bodenmarkt herstellen. Erstmals vorgesehen ist ferner eine Anzeige- und Genehmigungspflicht bei sogenannten Share-Deals. Will ein Unternehmen von einem in Thüringen ansässigen Agrarbetrieb einen Betriebsanteil von mehr als 50 Prozent erwerben, müsste dies dem Entwurf zufolge zukünftig angezeigt und bei mehr als 90 Prozent genehmigt werden.
Die Landesregierung schlägt außerdem eine Preismissbrauchskontrolle vor. Ein Verkauf könnte versagt oder eingeschränkt werden, wenn der Kaufpreis den durchschnittlichen Verkehrswert vergleichbarer landwirtschaftlicher Flächen in einer Gemarkung um mehr als 20 Prozent übersteigt. Schließlich soll das Vorkaufsrecht der Thüringer Landgesellschaft mbH für Agrarflächen bei anzeigepflichtigen Verkäufen erweitert werden. Nach diesem Recht erworbene Flächen müsste die Gesellschaft innerhalb von zehn Jahren verwerten, um die Agrar- und Siedlungsstruktur zu verbessern. Kern des vorgelegten Mantelgesetzes ist ein neues Thüringer Agrar- und Forstflächenstrukturgesetz (ThürAFSG). Damit verbunden wären Änderungen in vier weiteren Gesetzen oder Verordnungen, zwei weitere würden ersetzt.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung in der Drucksache 7/9113.
Das Plenum des Thüringer Landtags hat den Gesetzentwurf der Landesregierung am 07.12.2023 erstmals beraten und an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.
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Die Diskussion ist noch bis zum 02.04.2024 aktiv. Zurzeit berät der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten den Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 7/9113). Nachfolgend können Sie den Gesetzentwurf kommentieren.