
30.10.2023
Neue Online-Diskussionen
Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge
Information zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Elften Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge vom 24. Mai 2023
Die Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen unter bestimmten Voraussetzungen Grundstückseigentümer entlasten, von denen die Gemeinden auch nach dem 1. Januar 2019 noch rechtmäßig Straßenausbaubeiträge erhoben haben oder erheben, obgleich der Landtag diese Beiträge zu diesem Datum grundsätzlich abgeschafft hat. Das ist das Ziel der vorgeschlagenen Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG). Vorgesehen ist, aus dem geplanten Härtefallfonds geleistete Straßenausbaubeiträge dann zu erstatten, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen: Die sachliche Beitragspflicht ist zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2018 entstanden, und die Straßenausbaubeiträge stellen für die Eigentümer eine erhebliche Härte dar. Davon soll regelmäßig ausgegangen werden, wenn die Gemeinde dem beitragspflichtigen Grundstückseigentümer eine Stundung gewährt hat, also die Erlaubnis, die Straßenausbaubeiträge ganz oder teilweise in Jahresraten zu zahlen. Die Höhe des Härtefallzuschusses soll wie folgt berechnet werden: Berechnungsrundlage ist der gestundete Anteil der festgesetzten Straßenausbaubeiträge. Übersteigt die vereinbarte Jahresrate den Betrag von 1000 Euro, übernimmt das Land den nach der vierten Jahresrate verbleibenden Betrag. Beläuft sich die Jahresrate auf 1000 Euro oder weniger, trägt das Land den 4000 Euro übersteigenden Betrag. Bereits gezahlte Raten, die diese Summen übersteigen, werden zurückerstattet. Anträge müssen bis spätestens zum 31. März 2024 gestellt werden. Für das Land werden für den Härtefallfonds voraussichtlich Kosten von bis zu acht Millionen Euro entstehen.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung in der Drucksache 7/8058. Das Plenum des Thüringer Landtags hat den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 15. September 2023 erstmals beraten und an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.
Zur Online-Diskussion geht es hier https://forum.thueringer-landtag.de/dokument/haertefallfonds-fuer-strassenausbaubeitraege
Die Diskussion ist noch bis zum 18.01.2024 aktiv. Zurzeit berät der Innen- und Kommunalausschuss den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/8058).
Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen für politische Beamtinnen und Beamte
Information zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen für politische Beamtinnen und Beamte vom 5. September 2023
Die Landesregierung will die Anzahl der politischen Beamten in Thüringen verringern, ein Rückkehrrecht für ursprüngliche Beamte auf Lebenszeit einführen, die sich zuletzt in politischen Leitungsfunktionen befanden, sowie die Einstellungsvoraussetzungen für Staatssekretäre anpassen. Hierzu schlägt sie mit ihrem Gesetzentwurf Änderungen des Thüringer Beamtengesetzes und des Thüringer Laufbahngesetzes vor. Die Landesregierung greift damit Empfehlungen und Hinweise des Thüringer Rechnungshofes zur „Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden“ auf.
Zunächst ist vorgesehen, die Anzahl der politischen Beamtinnen und Beamten von sieben auf vier zu verringern. Demnach sollen zukünftig die Ämter und Funktionen des Präsidenten des Landesverwaltungsamts, des Beauftragten für die Gleichstellung von Mann und Frau sowie des Ausländerbeauftragten nicht mehr von einem politischen Beamten ausgeübt werden. Dagegen werden Staatssekretäre, der Präsident des Amtes für Verfassungsschutz, der Präsident der Landespolizeidirektion sowie der Regierungssprecher weiterhin als politische Beamte ernannt.
Weiterhin will die Landesregierung ein sogenanntes Rückkehrrecht einführen. Das bedeutet, dass politische Beamte, die vor ihrer Tätigkeit in dieser Funktion bereits den Status eines Beamten auf Lebenszeit innehatten, nach der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand in den Status eines Beamten auf Lebenszeit zurückkehren können.
Zuletzt sollen die Einstellungsvoraussetzungen für Staatssekretäre angepasst werden. So will die Landesregierung eine Ausnahme vom Grundsatz der Einstellung im Eingangsamt der Laufbahn schaffen. In der Folge können Staatssekretäre, sofern die Voraussetzungen für die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst vorliegen, unmittelbar in dem der normativen Bewertung entsprechenden Amt (Besoldungsgruppe B 9) eingestellt werden.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung in der Drucksache 7/8656.
Das Plenum des Thüringer Landtags hat den Gesetzentwurf der Landesregierung am 14. September 2023 erstmals beraten und an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.
Zur Online-Diskussion geht es hier: https://forum.thueringer-landtag.de/dokument/aenderung-dienstrechtlicher-bestimmungen-fuer-politische-beamtinnen-und-beamte
Die Diskussion ist noch bis zum 18.01.2024 aktiv. Zurzeit berät der Innen- und Kommunalausschuss den Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 7/8656). Nachfolgend können Sie den Gesetzentwurf kommentieren.