13.09.2020
25 Jahre Verfassungs- gerichtshof
Landtagspräsidentin Keller würdigt Weimarer Gericht
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof mit Sitz in Weimar nahm am 13. September 1995 seine Arbeit auf. Zu diesem 25-jährigen Jubiläum sagt Landtagspräsidentin Birgit Keller:
„Die Mütter und Väter unserer Landesverfassung wollten für Thüringen eine starke Verfassungsgerichtsbarkeit etablieren. Das ist ihnen gelungen. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat in Verfassungsfragen das letzte Wort. Dabei ist er kein reiner Staatsgerichtshof, der nur Landesgesetze überprüft oder zwischen Staatsorganen schlichtet. Der Gerichtshof verschafft Menschenrechten und Bürgerrechten Geltung. Das macht ihn zu einem wahren Hüter der Verfassung und einmalig in der langen Geschichte Thüringens.
Seit 25 Jahren fällt das ranghöchste Thüringer Gericht weitreichende Urteile und leistet damit Beiträge zur Fortentwicklung des Rechts. Der Verfassungsgerichtshof weist in die Schranken, er stellt Dinge klar, er schafft Ausgleich, er befriedet.
Die Autorität dieses obersten Verfassungsorgans ist in unserer Verfassung verankert. Doch mit Leben erfüllt wird sie durch die hohe Reputation und Expertise des Präsidenten Stefan Kaufmann und der weiteren acht Mitglieder des Gerichtshofs. Ihnen, ihren Stellvertreterinnen und Stellvertretern und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danke ich vielmals für ihren Dienst am Freistaat Thüringen. Ich gratuliere herzlich zu diesem bedeutenden Jubiläum und wünsche dem Hof weiterhin gutes Gelingen.“
Hintergrund:
Die Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993 sieht in Artikel 79 die Errichtung eines Verfassungsgerichtshofs vor. Mit dem Gesetz über den Thüringer Verfassungsgerichtshof vom 28. Juni 1994 bestimmte der Thüringer Landtag den Sitz des Verfassungsgerichtshofs in Weimar und regelt die nähere Ausgestaltung der Verfahren und der Organisation des Gerichts. Der Gerichtshof nahm am 13. September 1995 seine Arbeit auf.