Vorstand
Die Landtagspräsidentin und ihre Stellvertreter - die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten - bilden den Vorstand und werden nach § 1 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags zu Beginn der Wahlperiode in der konstituierenden Sitzung des Landtags gewählt. Die Mitglieder des Vorstands wechseln sich bei der Leitung der Plenarsitzungen ab. Zudem wirkt der Vorstand unter anderem bei Einstellungen und Entlassungen von Bediensteten des höheren Dienstes und vergleichbaren Angestellten der Landtagsverwaltung sowie bei der Aufstellung des Haushaltsvoranschlags durch die Präsidentin mit.
Download
-
Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
PDF 2,31 MB - ist nicht barrierefrei
-
Organigramm des Thüringer Landtags
PDF 160,24 KB - ist nicht barrierefrei