Vorstand
Der Landtagspräsident und seine Stellvertreter - die Vizepräsidentinnen und Vizepräsident - bilden den Vorstand und werden nach § 1 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags zu Beginn der Wahlperiode in der konstituierenden Sitzung des Landtags gewählt. Die Mitglieder des Vorstands wechseln sich bei der Leitung der Plenarsitzungen ab. Zudem wirkt der Vorstand unter anderem bei Einstellungen und Entlassungen von Bediensteten des höheren Dienstes und vergleichbaren Angestellten der Landtagsverwaltung sowie bei der Aufstellung des Haushaltsvoranschlags durch den Präsidenten mit.
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Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
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Organigramm der Landtagsverwaltung
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