
Petitionsausschuss
Der Petitionsausschuss entscheidet über die an den Landtag gerichteten Petitionen (Artikel 65 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen). Das Petitionsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil einer lebendigen Demokratie, der Petitionsausschuss die wichtigste Schnittstelle zwischen dem Parlament und den Bürgerinnen und Bürgern. Aus diesem Grunde kommt dem Petitionsausschuss eine ganz besondere Bedeutung zu.
Vorsitz
Mitglieder
Der Petitionsausschuss behandelt Bitten und Beschwerden im Zusammenhang mit dem Handeln von Behörden oder staatlichen Einrichtungen, die unter der Aufsicht des Freistaats Thüringen stehen. An den Petitionsausschuss können jedoch auch Anregungen zur Landesgesetzgebung heran getragen werden.
Im Rahmen des Petitionsverfahrens versuchen die Mitglieder des Ausschusses, Lösungen im Sinne der Bürger zu vermitteln oder die Gründe einer Behördenentscheidung transparent zu machen. Dazu kann der Petitionsausschuss auch Ortstermine durchführen, in denen sich die Mitglieder vor Ort ein genaues Bild über die örtlichen Gegebenheiten machen können. Von dieser Möglichkeit wird vorwiegend in Angelegenheiten des Baurechts sowie des Straßenrechts und des Denkmalschutzrechts Gebrauch gemacht.Es gibt unterschiedliche Wege, Petitionen an den Petitionsausschuss zu richten. Zunächst ist es möglich, Petitionen auf dem Postweg an den Landtag zu senden. Der Petitionsausschusses bietet zudem Bürgersprechstunden an, in denen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, ihr Anliegen den Mitgliedern des Ausschusses persönlich vorzutragen.
Die Arbeit des Petitionsausschusses
Schließlich besteht die Möglichkeit, Petitionen mit dem auf der Petitionsplattform bereit gestellten Online-Formular an den Petitionsausschuss zu übermitteln.
Seit dem Jahr 2013 bietet der Petitionsausschuss zudem die Möglichkeit, Petitionen auf der Petitionsplattform des Landtags veröffentlichen und mitzeichnen zu lassen. Erreicht eine veröffentlichte Petition 1.500 oder mehr Mitzeichnungen, erhalten die Initiatoren die Gelegenheit, Ihr Anliegen im Rahmen einer Anhörung öffentlichkeitswirksam vor Publikum und Vertretern der Presse gegenüber dem Petitionsausschuss mündlich zu erläutern.
Der Petitionsausschuss wird bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben von dem Bürgerbeauftragten des Landes Thüringen unterstützt und kann diesem Prüfaufträge erteilen.
Download
- Flyer Petitionsausschuss (7. Wahlperiode)
Mittwoch, 08.06.2022 - PDF 1,87 MB - ist nicht barrierefrei
- Petitionen - Informationen in Leichter Sprache
PDF 314,23 KB
- Petitionsformular
PDF 136,33 KB
- Arbeitsbericht des Petitionsausschusses 2021
Dienstag, 12.07.2022 - PDF 13,94 MB
- Arbeitsbericht des Petitionsausschusses 2022
PDF 3,32 MB - ist nicht barrierefrei
Einladung
Donnerstag, 23.11.2023 - PDF 13,99 KB - PDF ist nicht barrierefrei
Donnerstag, 19.10.2023 - PDF 21,58 KB - PDF ist nicht barrierefrei
Mittwoch, 13.09.2023 - PDF 7,43 KB - PDF ist nicht barrierefrei