Am 10. September 2022 wurde das Luxemburger Abkommen zwischen Deutschland, Israel und der Claims Conference 70 Jahre alt. Die Verträge regelten die Entschädigungen für deutsche Verbrechen, die während der NS-Zeit an jüdischen Menschen begangen worden sind.

Die „Conference on Jewish Material Claims Against Germany“, kurz „Claims Conference“, ist ein Zusammenschluss jüdischer Organisationen. Sie vertritt seit ihrer Gründung 1951 Entschädigungsansprüche jüdischer Opfer des Nationalsozialismus und Shoah-Überlebender. Die Claims Conference war bei den Regierungsgesprächen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel ein weiterer Verhandlungspartner in Wiedergutmachungsfragen.

Während der Staat Israel die Ansprüche israelischer Bürger geltend machte, vertrat die Claims Conference die Interessen von Juden, die außerhalb Israels lebten, oder ihrer Erben. Die bei Den Haag geführten Gespräche über Entschädigungszahlungen an jüdische NS-Opfer führten 1952 zum Abschluss der Luxemburger Abkommen.

Bildquelle: Bundesarchiv
Überlebende Sofiya Karakots (Claims Conference. Fotograf: Marco Limberg)

Die Ausstellung entstand in Zusammenarbeit des Bundesfinanzministeriums und der Claims Conference unter Mitwirkung des Knesset-Museums des israelischen Parlaments. Sie präsentiert die Geschichte jüdischer materieller Ansprüche nach der Shoah sowie die deutschen Bemühungen, Verantwortung für die Verbrechen im Nationalsozialismus zu übernehmen. Anhand von Bildern, Grafiken und Texten wird gezeigt, wie sich diese Aufgabe in 70 Jahren veränderte und was zukünftig geplant ist.

Die Betroffenen, die Überlebenden des Holocaust, sind dabei stets Mittelpunkt der Ausstellung. Diese macht deutlich: Zwar können die Verbrechen der Nationalsozialisten nicht im Wortsinn „wiedergutgemacht“ werden, die Bemühungen zum Wohle der Opfer aber dürfen nicht enden.