
01.02.2023
Neue Online-Diskussionen
Neue Diskussionen im Online-Diskussionforum
Online-Diskussion zu neuem Wahlverfahren für die Parlamentarische Kontrollkommission
Der Landtag soll die fünf Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission (ParlKK) zu Beginn der Wahlperiode zukünftig mit einer Mehrheit von zwei Dritteln aus seiner Mitte wählen. Die parlamentarische Opposition als Gesamtheit muss in der Kommission im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen vertreten sein. Das ist Anliegen eines Entwurfs der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes (ThürVerfSchG), der vom 4. November 2022 an im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags kommentiert werden kann. Durch die Änderung soll der Landtag die ParlKK zu Beginn einer neuen Wahlperiode leichter konstituieren können.
Aufgabe der ParlKK des Landtags ist, die Landesregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Amtes für Verfassungsschutz zu kontrollieren. Ihre Beratungen sind geheim. Nach derzeitiger Rechtslage werden die Mitglieder aus der Mitte des Landtags entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen (nach d’Hondt) mit Mehrheit gewählt (§ 25 Abs. 1. ThürVerfSchG). Auf Grundlage dieser Regelung konnte bisher im Laufe der 7. Wahlperiode des Thüringer Landtags noch keine neue ParlKK gebildet werden. Daher amtiert gemäß § 26 Abs. 3 ThürVerfSchG die in der 6. Wahlperiode gewählte ParlKK weiter.
Die vorgesehene Zweidrittelmehrheit soll einerseits eine Vertretung der Opposition in dem Gremium sicherstellen und andererseits ein breites Vertrauen in die Eignung und Sachkunde der gewählten Parlamentarier gewährleisten. Anders als beim bisherigen Wahlverfahren soll die Opposition im Landtag künftig als Gesamtheit betrachtet werden und nicht mehr gesondert nach den sie bildenden Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen. Damit soll allen Oppositionsfraktionen unabhängig von ihrer Größe die Möglichkeit zukommen, einen der der Opposition zustehenden Sitze in dem Gremium zu erhalten. Gleiches soll auch für die regierungstragenden Fraktionen gelten. Für den Fall, dass ein Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission das Vertrauen des Landtags verliert, soll es zukünftig durch den Landtag zudem mit Zweidrittelmehrheit abberufen werden können.
Das Plenum des Thüringer Landtags hat den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 22.09.2022 erstmals beraten und an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Entwurf kann im Online-Diskussionsforum bis zum 2. Dezember 2022, 12:00 Uhr, kommentiert werden.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf Drucksache 7/5569 - Neufassung. Zur Online-Diskussion geht es hier.
Online-Diskussionsforum zur Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen
Vorberatende Ausschüsse der Gemeinden, Städte und Landkreise sollen künftig auch in öffentlicher Sitzung beraten können, sofern der Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag in seiner Geschäftsordnung eine entsprechende Regelung verankert. Das ist Anliegen eines Gesetzentwurfs der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), der vom 4. November 2022 an im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags kommentiert werden kann.
Bisher sieht § 43 Abs. 1 Satz 3 ThürKO vor, dass vorberatende Ausschüsse nicht öffentlich tagen. Ziel der antragstellenden Fraktion ist, kommunale Entscheidungen transparenter und damit nachvollziehbarer zu machen. Fände die vorgeschlagene Änderung eine Mehrheit im Landtag, könnten die Gemeinde- und Stadträte oder Kreistage öffentliche Sitzungen für vorberatende Ausschüsse einführen. Sie müssten diese Ermächtigung jedoch nicht nutzen. Soweit das Wohl der Allgemeinheit oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegenstehen, sollen die Kommunen nach eigenem Ermessen auch weiterhin die Möglichkeit haben, nicht öffentliche Ausschusssitzungen durchzuführen.
Das Plenum des Thüringer Landtags hat den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 22.09.2022 erstmals beraten und an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Entwurf kann im Online-Diskussionsforum bis zum 31. Januar 2023, 12:00 Uhr, kommentiert werden.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf Drucksache 7/6299. Zur Online-Diskussion geht es hier.