
20.05.2022
Neue Online-Diskussionen
Wie soll ein Europabezug in der Thüringer Verfassung ausgestaltet werden? Neue Online-Diskussion begonnen
Wie umfassend und in welcher Form soll ein Europabezug in der Thüringer Landesverfassung (ThürVerf) verankert werden, falls der Landtag sich zu einer Verfassungsänderung entschließt? Das ist Thema einer heute begonnenen Online-Diskussion im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags. Ausgangspunkt der Diskussion ist ein Gesetzentwurf, den die FDP noch als Fraktion in Drucksache 7/2291 in den Landtag eingebracht hat. Dieser Gesetzentwurf stand im Forum bereits vom 21. Juli 2021 bis zum 6. September 2021 zur Diskussion. Im Zuge der Beratungen im Verfassungsausschuss haben die Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nun einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf (Vorlage 7/3541) eingebracht. Dazu können Interessierte jetzt bis zum 6. September 2022 Stellung nehmen.
Mit dem Änderungsantrag soll das von der FDP vorgeschlagene Staatsziel in Art. 44 ThürVerf modifiziert, in der Struktur des Artikels anders verortet und der Europabezug in der Landesverfassung erweitert werden. Neben einer Abbildung der in Art. 23 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) aufgelisteten Prinzipien, soll in der thüringischen Staatszielbestimmung künftig auch der ökologische Aspekt unter den europäischen Grundsätzen aufgeführt werden. Überdies soll die Mitwirkung der Regionen und Bürger an europäischen Entscheidungen in den Verfassungstext einbezogen werden.
Es wird ferner vorgeschlagen, Art. 67 ThürVerf um einen neuen Absatz 5 als „Grundlagenregelung" zur Unterrichtung und Beteiligung des Landtags in Angelegenheiten der Europäischen Union zu ergänzen. Eine entsprechende Vereinbarung haben der Landtag und die Landesregierung bereits 2011 geschlossen. Die bewährte Einbindung des Landtags in das unionsrechtliche Subsidiaritätsfrühwarnsystem würde nach dem Vorbild anderer Länder mit der Änderung unmittelbar in der Landesverfassung verankert werden.
Des Weiteren soll ein neuer Art. 67 a geschaffen und dem Europaausschuss damit Verfassungsrang verliehen werden. Dieser ist durch § 54 b der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags mit umfassender Beschlussbefugnis über Stellungnahmen im Rahmen der Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung ausgestattet. Zudem soll der Europaausschuss nach dem Willen der Antragsteller jeweils bereits in der konstituierenden Sitzung des Landtags gebildet werden, denn die Zeit- und Arbeitsabläufe für die europarechtlichen (Verfahrens-) aufgaben werden maßgeblich durch die Gremien auf europäischer Ebene bestimmt.
Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie hier: https://forum.thueringer-landtag.de/dokument/aufnahme-eines-umfassenden-europabezugs-die-thueringer-verfassung
Onlinediskussionsforum zur Eilkompetenz für Vollzugsbeamte des Zolls
Sollen Zollbeamte in Thüringen eine allgemeinpolizeiliche Eilkompetenz erhalten, sofern Polizeivollzugsbeamte nicht schnell genug zur Stelle sein können? Diese Frage beschäftigt zurzeit den Innen- und Kommunalausschuss des Thüringer Landtags. Die Mitglieder des Ausschusses möchten den Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme geben und haben daher in ihrer jüngsten Sitzung eine Online-Diskussion im Onlinediskussionsforum des Landtags beschlossen. Die Diskussion läuft bis zum 25. Mai 2022 (unter forum.thueringer-landtag.de).
Grundlage der Ausschussberatungen und der Online-Diskussion ist ein noch von der Fraktion der FDP eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Polizeiorganisationsgesetzes (Drucksache 7/3726). Vollzugsbeamte der Zollverwaltung sollen danach künftig im Einzelfall die Möglichkeit erhalten, mit polizeilichen Befugnissen gegenwärtige erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren und Straftaten auf frischer Tat verfolgen zu können. Immer vorausgesetzt, die zuständige Polizeibehörde kann die erforderlichen Maßnahmen nicht rechtzeitig selbst ergreifen.
Bislang ist ein derartiges Handeln in Thüringen nur im Rahmen von Jedermannsrechten möglich, etwa nach § 127 Abs. 1 der Strafprozessordnung. Der Bund hat den Ländern mit einer Änderung des Zollverwaltungsgesetzes (ZollVG) 2017 die Möglichkeit eingeräumt, die Eilzuständigkeit für Vollzugsbeamte der Zollverwaltung einzuführen. Thüringen ist das einzige Bundesland, dass für diese Beamten noch keine allgemeinpolizeiliche Eilkompetenz normiert hat.
Link zur Online-Diskussion:
https://forum.thueringer-landtag.de/dokument/eilkompetenz-fuer-zollbeamte