
12.02.2021
Neue Online-Diskussionen
Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk
Im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags, in dem sich jeder zu aktuellen Gesetzesinitiativen äußern kann, steht ein neues Gesetzesvorhaben zur Diskussion:
- Durch das vorliegende Gesetz soll der neue Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat "Thüringen über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) in das Thüringer Landesrecht transformiert werden. Damit soll der seit dem Jahr 1991 bestehende Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) komplett neu gefasst und insbesondere vor dem Hintergrund der technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen modernisiert werden. Zudem soll der Staatsvertrag an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014 zum ZDF-Staatsvertrag angepasst und die Aufsichtsgremien sowie die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks am Gebot der Vielfalt und der Staatsferne ausgerichtet werden. Die Aufsichtsgremien sollen künftig nur noch zu einem Drittel aus staatlichen und staatsnahen Mitgliedern bestehen. Ferner soll u. a. die Zusammensetzung des Rundfunkrates dahin gehend angepasst werden, dass die Zahl der Arbeitgebervertreter im Rundfunkrat verringert und die der Arbeitnehmervertreter erhöht wird. Durch die funktionale Zuordnung der Handwerksverbände und der Industrie- und Handelskammer zur Arbeitgeberseite soll eine Angleichung beider Seiten erreicht werden. Darüber hinaus sollen die Benennungen von Funktionsbezeichnungen im Staatsvertrag künftig in weiblicher und männlicher Form geführt werden. Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der einzelnen Regelungen in der Drucksache 7/2555 verwiesen.
Die Transformation des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) in Landesrecht bedarf gemäß Artikel 77 Absatz 2 der Thüringer Verfassung der Zustimmung des Landtags. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung vom 19. Januar 2021, der die Zustimmung des Landtags zum o. g. Staatsvertrag zum Gegenstand hat, wurde in der Plenarsitzung am 5. Februar 2021 erstmals beraten und an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen.
Unter https://forum.thueringer-landtag.de/ können Bürgerinnen und Bürger Gesetzesinitiativen mitdiskutieren. Das Forum bietet Raum zum Dialog über aktuelle parlamentarische Projekte, es informiert umfassend über neue Gesetzentwürfe und bietet Gelegenheit zum Meinungsaustausch.
Die Diskussion ist noch bis zum 12. März 2021 aktiv.
Aussetzung von Elternbeiträgen für Schulhort und Kindergärten infolge pandemiebedingter Schließung
Im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags, in dem sich jeder zu aktuellen Gesetzesinitiativen äußern kann, steht ein neues Gesetzesvorhaben zur Diskussion:
- Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Entwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/2602); federführend ist der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Die Diskussion ist noch bis zum 22. Februar 2021 aktiv.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll festgelegt werden, dass von Eltern im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum Ende der landesweit angeordneten Schließung aller Schulen und Kindertageseinrichtungen, längstens aber bis zum 30. April 2021, keine Elternbeiträge erhoben werden. Diese Regelung soll nur für die Monate gelten, in denen die Schulen an mehr als 15 Kalendertagen geschlossen sind. Für Schulen in freier Trägerschaft soll die Regelung gelten, soweit diese während der Schließung der Schulen auf das Schulgeld für die Ganztagsbetreuung verzichten. In den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege sollen keine Elternbeiträge für die Kinder erhoben werden, die an maximal fünf Tagen pro Monat eine Betreuung in Anspruch genommen haben. Der Gesetzentwurf sieht ferner einen finanziellen Ausgleich für die den Trägern mit der Aussetzung der Elternbeitragspflicht entstehenden Einnahmeverluste vor.
Unter https://forum.thueringer-landtag.de/ können Bürgerinnen und Bürger Gesetzesinitiativen mitdiskutieren. Das Forum bietet Raum zum Dialog über aktuelle parlamentarische Projekte, es informiert umfassend über neue Gesetzentwürfe und bietet Gelegenheit zum Meinungsaustausch.