22.07.2020
Park-Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen
Petitionsausschuss des Thüringer Landtags fordert bundesrechtliche Park-erleichterungen für Menschen mit Behinderungen
Welcher Personenkreis soll von Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen profitieren? Mit dieser Frage hat sich der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags intensiv auseinandergesetzt. Im Ergebnis seiner Beratungen sah der Petitionsausschuss den Bund am Zug, zur Unterstützung von Menschen mit Bewegungseinschränkungen einheitliche Regelungen auf den Weg zu bringen, wie nunmehr die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Abgeordnete Anja Müller, nach der letzten Sitzung des Petitionsausschusses vor der parlamentarischen Sommerpause informierte.
Der Petitionsausschuss befürwortet eine bundeseinheitliche Regelung für Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen. Hierdurch könnte für den betroffenen Personenkreis ein überregionaler gleicher Rechtsgrundsatz und entsprechende Rechtssicherheit geschaffen werden.
Entsprechende Diskussionen wurden nach Kenntnis des Petitionsausschusses auch in Bund und Ländern bereits mit dem Ziel geführt, dass schwerbehinderten Menschen mit Gesundheitsstörungen bzw. Funktionsbeeinträchtigungen, deren Auswirkungen den Mobilitätseinschränkungen schwerbehinderter Menschen mit dem Merkzeichen „aG“ fast gleichzusetzen sind, auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO (Bewilligung von Parkerleichterungen) erhalten können.
Um das Ziel zu erreichen, müsste durch das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) überprüft und angepasst werden.
Der Petitionsausschuss hat im Ergebnis seiner Beratungen beschlossen, die Petition an den Bundestag zu überweisen, da die Verantwortung für die Änderung der Vorschriften beim Bund liegt. Mit den beabsichtigten Änderungen in der VwV-StVO könnte aus Sicht des Petitionsausschusses eine deutliche Verbesserung der Situation schwerbehinderter Menschen mit Einschränkungen beim Gehen erreicht werden.