26.02.2020
Akkreditierung zur Wahl des Ministerpräsidenten
Hinweise für Medienvertreter zur Wahl des Ministerpräsidenten
Termin: 4. März 2020, 14 Uhr, Thüringer Landtag, Plenaarsaal
Um allen Vertreterinnen und Vertretern der Medien die Arbeit im Landtag am 4. März 2020 zu erleichtern, wird es ein vereinfachtes Verfahren zur Akkreditierung geben. Alle Medienvertreter melden sich bitte am Presseschalter des Landtags im Foyer. Dort erhalten Sie ein blaues oder ein violettes Armband.
Im Einzelnen:
Fortgeltung der Akkreditierungen für den 5. Februar 2020:
Für die Plenarsitzung am 4. März 2020 gelten die Akkreditierungen fort, die für die Wahl des Ministerpräsidenten am 5. Februar 2020 erteilt worden sind. Medienvertreter, die bereits für den 5. Februar 2020 akkreditiert waren, müssen daher keine erneute Akkreditierung beantragen. Medienvertreter, die eine Dauerakkreditierung besitzen, benötigen keine gesonderte Akkreditierung.
Zutritt zum Landtag mit Presseausweis:
Medienvertreter, die keine Bild- und Tonaufnahmen im Plenarsaal anfertigen möchten, benötigen keine Akkreditierung. Für den Zutritt zum Landtag genügt das Vorzeigen eines gültigen Presseausweises an der Wache (Jürgen-Fuchs-Straße 1). Im Foyer wird am Presseschalter ein blaues Stoffarmband angelegt, welches während des gesamten Aufenthalts im Landtag sichtbar zu tragen ist. Es gestattet den Zutritt zur Pressetribüne. Auch Inhaber eines LPK-Hausausweises erhalten dieses Armband.
Akkreditierung für Bild- und Tonaufnahmen:
Medienvertreter, die Bild- und Tonaufnahmen von der Sitzung des Landtags anfertigen möchten, benötigen hierzu eine Akkreditierung. Diese kann für einzelne Tage als Tagesakkreditierung oder für die Dauer der Wahlperiode als Dauerakkreditierung erteilt werden.
Die Anträge finden sich hier: https://www.thueringer-landtag.de/service/presse/akkreditierung/.
Ihren Antrag schicken Sie uns bitte per E-Mail (akkreditierung(at)thueringer-landtag.de) und fügen ihm folgenden Dokumente bei:
- ausgefüllter Antrag (siehe unten),
- Kopie Personalausweis (Vorder- und Rückseite) und
- Kopie Presseausweis (soweit vorhanden).
Anträge auf Akkreditierung für die Plenarsitzung am 4. März 2020 müssen spätestens am 3. März 2020, 16 Uhr, bei der Pressestelle des Landtags eingegangen sein.
Akkreditierte Medienvertreter nehmen den Besuchereingang (Jürgen-Fuchs-Straße 1) und weisen sich im Foyer am Presseschalter mit einem gültigen amtlichen Lichtbildauseis aus. Dort wird den für Bild- und Tonaufnahmen akkreditierten Medienvertretern ein violettes Stoffarmband angelegt, welches während des gesamten Aufenthalts im Landtag sichtbar zu tragen ist. Es gestattet den Zutritt zum Plenarsaal und zur Pressetribüne.
Download
- Antragsformular Dauerakkreditierung
PDF 54,87 KB - ist nicht barrierefrei
- Antragsformular Tagesakkreditierung
PDF 55,36 KB - ist nicht barrierefrei