
05.02.2019
Petition "Die Welt spricht KINDERGARTEN"
Petitionsausschuss führt öffentliche Anhörung zu der Petition „Die Welt spricht KINDERGARTEN“ durch
Der Petitionsausschuss hat in seiner 61. Sitzung am 17. Januar 2019 beschlossen, zu der Petition „Die Welt spricht KINDERGARTEN“ eine öffentliche Anhörung durchzuführen.
Ziel der Petition ist es, den Begriff „Kindergarten“ wieder in den offiziellen Sprachgebrauch in Deutschland einzubringen. Die Petenten setzen sich insbesondere dafür ein, die Begriffe „Kindertagesbetreuung“ oder „Kindertageseinrichtung“ im öffentlichen Sprachgebrauch, z.B. in Gesetzestexten oder Bildungsplänen, durch den ursprünglichen Begriff „Kindergarten“ zu ersetzen.
Die Petition wurde im Zeitraum der Veröffentlichung auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags von ca. 900 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt. Das für eine öffentliche Anhörung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz erforderliche Quorum (1.500) wurde damit nicht erreicht. Angesichts der von dem Petenten auf einem privaten Petitionsportal gesammelten Unterschriften und des daraus erkennbaren öffentlichen Interesses hat sich der Petitionsausschuss aber entsprechend der im Petitionsgesetz eröffneten Möglichkeit und trotz des nicht erreichten Quorums gleichwohl ausnahmsweise verständigt, eine öffentliche Anhörung durchzuführen.
Der Petitionsausschuss weist allerdings nachdrücklich darauf hin, dass die auf privaten Petitionsplattformen gesammelten Unterschriften mit Blick auf ein mögliches parlamentarisches Petitionsverfahren ohne jegliche Bedeutung sind. Private Petitionsportale können interessierten Bürgerinnen und Bürgern lediglich ein weiteres Werkzeug an die Hand geben, Unterstützer für ein bestimmtes Anliegen zu gewinnen. Damit diese Anliegen aber nicht leer laufen, muss gezielt der Weg in das parlamentarische Petitionsverfahren gesucht werden. Wer also eine parlamentarische Prüfung seiner Petition erreichen möchte, gegebenenfalls sogar im Rahmen einer öffentlichen Anhörung, sollte daher auf jeden Fall die Petitionsplattform des Landtags nutzen.
Der Termin für die öffentliche Anhörung wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.