
14.03.2019
Öffentliche Anhörungen im Petitionsausschuss
In der kommenden Woche führt der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags am 20. und 22. März 2019 insgesamt vier öffentliche Anhörung zu verschiedenen Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern durch.
In einer ersten Anhörung am 20. März 2019 geht es ab 15.30 Uhr um die Nachqualifizierung und Anerkennung ausländischer Ärztinnen und Ärzte.Der Petent beanstandet das Verfahren zur Nachqualifizierung und Anerkennung ausländischer Fachkräfte in den Gesundheitsberufen, insbesondere der ausländischen Ärztinnen und Ärzte aus sogenannten Drittstaaten durch das Thüringer Landesverwaltungsamt. Mit der Petition werden die zuständigen Stellen dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass ausländische Fachkräfte eine Möglichkeit zur Nachqualifizierung und Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation erhalten, die nachvollziehbar und effizient ist.
Für den 22. März 2019 sind drei weitere Anhörungen durch den Petitionsausschuss vorgesehen.
Zunächst erfolgt um 9.00 Uhr eine öffentliche Anhörung zu der Petition „Die Welt spricht KINDERGARTEN“. Ziel der Petition ist es, den Begriff „Kindergarten“ wieder in den offiziellen Sprachgebrauch in Deutschland einzubringen. Der Petent bedauert, dass der Begriff „Kindergarten“, der in mehr als 40 Sprachen der Welt unverändert übernommen wurde, ausgerechnet in seinem Ursprungsland verdrängt werde. Der Petent setzt sich deshalb insbesondere dafür ein, die Begriffe „Kindertagesbetreuung“ oder „Kindertageseinrichtung“ im öffentlichen Sprachgebrauch, z.B. in Gesetzestexten oder Bildungsplänen, durch den ursprünglichen Begriff „Kindergarten“ zu ersetzen.
Um 12.00 Uhr erfolgt die öffentliche Anhörung einer Petentin, die sich gegen den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Weiterentwicklung des Thüringer Schulwesens wendet.Nach der Auffassung der Petentin würden der Lehrermangel und die Verpflichtung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention lediglich als Vorwand für die Änderung des Gesetzes angeführt, jedoch würden weder Parameter für die Umsetzung noch eine Analyse der Kostenfolgen definiert. Der aktuelle Lehrermangel würde insbesondere im Bereich der Förderlehrer unnötig verschärft und auf dem Rücken der Kinder ausgetragen. Die Petentin kritisiert, dass „Inklusion, koste es was es wolle, umgesetzt werden soll“.Der vorgenannte Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat hierzu im Februar eine Anhörung von Sachverständigen durchgeführt.
Schließlich führt der Petitionsausschuss um 14.30 Uhr eine öffentliche Anhörung zu einer Petition durch, mit der eine Unterrichtsgarantie an den staatlichen Schulen in Thüringen gefordert wird. Der Petent bittet unter Hinweis auf Engpässe bei der personellen Ausstattung der Schulen um eine kurzfristige Lösung zur Beseitigung des Lehrermangels an den staatlichen Schulen des Freistaats Thüringen, um die Rechte der Schüler nach dem Thüringer Schulgesetz zu erfüllen. Er begehrt die Sicherstellung und Verstetigung der Thüringer Unterrichtsgarantie.
Die vorgenannten Petitionen wurden auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht. Aufgrund des großen öffentlichen Interesses hat der Petitionsausschuss beschlossen, den betreffenden Petenten die Möglichkeit zu geben, ihre Anliegen im Rahmen öffentlicher Anhörungen gegenüber dem Petitionsausschuss sowie Vertretern der Landesregierung darzulegen. Neben den Mitgliedern des Petitionsausschusses werden an der Anhörung auch Abgeordnete des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (Anhörung am 20. März) bzw. des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport (Anhörungen am 22. März) als zuständige Fachausschüsse teilnehmen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die die Anhörungen im Landtag als Zuschauer verfolgen möchten werden gebeten, amtliche Ausweispapiere mitzuführen und beim Betreten des Landtagsgebäudes bereitzuhalten.