
09.06.2020
Neue Gesetzes-
initiativen im Online-Diskussions-forum
Änderungen der Bauordnung sowie des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes mitdiskutieren
Im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags, in dem sich interessierte Bürgerinnen und Bürger zu aktuellen Gesetzesinitiativen äußern können, stehen zwei neue Gesetzesvorhaben zur Diskussion:
ÄNDERUNGEN DER THÜRINGER BAUORDNUNG
Gesetzentwürfe der Fraktion der CDU vom 17. Januar 2020 (Drucksache 7/131) und der Fraktion der FDP vom 14. Februar 2020 (Drucksache 7/300)
Federführender ist der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten
Die Diskussion ist noch bis zum 26. Juni 2020 aktiv.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU sieht vor, einen § 73 a „Typengenehmigung“ neu in die Thüringer Bauordnung einzufügen. Ziel ist es, den Bau typengleicher Gebäude an mehreren Stellen mittels einer von der obersten Bauaufsichtsbehörde erteilten Genehmigung für typisierte bauliche Konstruktionen zu ermöglichen. Damit soll entbürokratisierter, kostensparender und schneller mehr genehmigter Wohnraumbau in serieller beziehungsweise modularer Bauweise ermöglicht werden. Typengenehmigungen sollen fünf Jahre gelten und auf Antrag jeweils um bis zu fünf Jahre verlängerbar sein. Entsprechende Genehmigungen anderer Bundesländer sollen auch im Freistaat Thüringen gelten.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP sieht vor, den § 61 Abs. 3 der Thüringer Bauordnung um zwei Sätze zu ergänzen. Künftig sollen genehmigungsfreigestellte bauliche Anlagen fünf Jahre nach dem Abschluss der Bauausführung genehmigten Bauvorhaben gleichgestellt werden. Ein bauliches Vorhaben mit Genehmigungsfreistellung soll für fünf Jahre als fiktiv genehmigt gelten, sofern der Bauherr vor Baubeginn die erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde eingereicht hat und diese bzw. die untere Bauaufsichtsbehörde nicht vor Ablauf einer Frist von einem Monat nach der Unterlageneinreichung schriftlich mitgeteilt hat, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und eine Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB beantragt wird. Damit soll für Bauherren Rechtssicherheit hergestellt und Rechtsfrieden zwischen Bauherren und Bauplaner geschaffen werden.
ÄNDERUNGEN DES ARCHITEKTEN- UND INGENIEURKAMMERGESETZES
Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06. Mai 2020, Drucksache 7/720.
Federführend ist der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten.
Die Diskussion ist noch bis zum 6. Juni 2020 aktiv.
Mit dem Gesetzentwurf soll das Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz (ThürAIKG) an europarechtliche Vorgaben angepasst werden. Damit sollen unter anderem einheitliche Regelungen für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen geschaffen werden sowie ein stärkerer Automatismus bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Unter https://forum.thueringer-landtag.de/ können Bürgerinnen und Bürger Gesetzesinitiativen mitdiskutieren. Das Forum bietet Raum zum Dialog über aktuelle parlamentarische Projekte, es informiert umfassend über neue Gesetzentwürfe und bietet Gelegenheit zum Meinungsaustausch.