
Parlamentarische Kontrollkommission
Kontrolle des Verfassungsschutzes
Eine besondere Form der parlamentarischen Kontrolle über die Tätigkeit des Amtes für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales wird durch die vom Landtag zu Beginn der Wahlperiode gebildete und aus fünf Abgeordneten bestehende Parlamentarische Kontrollkommission (ParlKK) ausgeübt. Die Kommission tagt geheim.
Für die 7. Wahlperiode hat sich die Parlamentarische Kontrollkommission noch nicht konstituiert. Vielmehr ist nach wie vor die vom 6. Thüringer Landtag gewählte ParlKK kraft Gesetzes weiterhin tätig.
Die verbliebenen aktiven Mitglieder sind
- der ehemalige Abgeordnete Dieter Hausold als Vorsitzender,
- der Abgeordnete Raymond Walk und
- die Abgeordnete Dorothea Marx.
Die Parlamentarische Kontrollkommission ist nach Artikel 97 der Verfassung des Freistaates Thüringen Legitimationsgrundlage des Verfassungsschutzes und befähigt diesen, seine gesetzliche Aufgabe im Verfassungsschutzverbund von Bund und Ländern zu erfüllen.
Diese Kommission wird vom Innenminister in der Regel monatlich umfassend über die allgemeine Tätigkeit des Verfassungsschutzes und über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichtet. Ihre Aufgaben und Befugnisse sind im Einzelnen im Thüringer Verfassungsschutzgesetz geregelt.
Die Mitglieder der Kommission können weitere Berichte verlangen, Auskunftspersonen hören, sich einen umfassenden Eindruck vor Ort verschaffen und Sachverständige beauftragen. Die Parlamentarische Kontrollkommission wird von einem ständigen Geschäftsführer unterstützt, der das Vertrauen der Parlamentarischen Kontrollkommission benötigt. Die Kommission erstattet dem Landtag alle zwei Jahre Bericht über ihre Tätigkeit.