Abgeordnetenrecht
Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags (Thüringer Abgeordnetengesetz) regelt Einzelheiten zum Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag, zur Mitgliedschaft im Landtag, insbesondere zu den (Schutz-)Rechten von Personen bei der Bewerbung um ein Mandat gegenüber ihren Arbeitgebern oder Dienstherren, zu den Leistungen an Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete, z.B. Entschädigungen, Mandatsausstattung, Versicherungsleistungen, Übergangsgeld und Versorgungsleistungen und dgl.
Zu einzelnen Normen hat der Ältestenrat klarstellende Ausführungsbestimmungen erlassen.
Die Beschäftigung von Persönlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Unterstützung bei der mandatsbedingten Arbeit wird ebenfalls im Thüringer Abgeordnetengesetz und in den zu diesen Bestimmungen erlassenen Ausführungsbestimmungen geregelt.
Die Höhe der Entschädigungsleistungen wird jährlich im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.
Abgeordnete sind verpflichtet, Angaben zu Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften dem Präsidenten oder der Präsidentin des Landtags schriftlich anzuzeigen. Die Nebentätigkeiten werden im Handbuch und auf der Homepage des Landtags veröffentlicht; die Nebeneinkünfte werden dann veröffentlicht, wenn die normativen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Darüber hinaus werden im Thüringer Abgeordnetengesetz auch die Rechtsstellung und die Finanzierung der Fraktionen geregelt.
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Veränderung der Grund- und der Aufwandsentschädigungen mit Wirkung vom 1. Januar 2023
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FAQ - Bildung einer Parlamentarischen Gruppe
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