
26.05.2021
Radio-Interview zur Landtagswahl

Hier finden Sie Fragen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum THema Vorgezogene Landtagswahlen:
Welche Gesetze und Verordnungen regeln die Wahl des Landtags in Thüringen?
- Art. 46, 49, 50 der Verfassung des Freistaats Thüringen
- Thüringer Landeswahlgesetz
- Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen im Jahre 2021
- Thüringer Landeswahlordnung
- Thüringer Verordnung über die Abkürzung von Fristen und Terminen im Thüringer Landeswahlgesetz und in der Thüringer Landeswahlordnung für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode
Wer trägt die Verantwortung für die Durchführung der Landtagswahl?
Die organisatorische Verantwortung für die Durchführung der Landtagswahl trägt der Landeswahlleiter und der Landeswahlausschuss sowie die Kreiswahlleiter und Wahlkreisausschüsse für die Wahlkreise und die Wahlvorsteher und Wahlvorstände für den jeweiligen Wahlbezirk. Die Aufstellung der Wahlkreisbewerber und der Landeslisten liegt in erster Linie in der Verantwortung der Landesverbände der Parteien.
Letztlich ist aber die auch die politische Verantwortung aller wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen zu benennen, sich in Form der Urnen- oder Briefwahl an der Landtagswahl zu beteiligen, um durch eine hohe Wahlbeteiligung ein valides Wahlergebnis und damit letztlich auch eine von einem großen Teil der Bevölkerung getragene Landesregierung zu erreichen.
Wann und von wem wurde der Termin zur vorgezogenen Wahl des Thüringer Landtags am 26. September 2021 festgelegt?
Im Januar 2021 kamen die Fraktionen DIE LINKE, CDU, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN in Ansehung der fortdauernden Corona-Pandemie überein, den Neuwahltermin auf den 26. September 2021 legen und den 8. Thüringer Landtag gemeinsam mit dem 20. Deutschen Bundestag wählen zu lassen. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung einer Neuwahl liegen derzeit noch nicht vor. Hierzu müsste sich der Thüringer Landtag beispielsweise auflösen. Die formelle Festsetzung des Wahltags erfolgt durch die Landesregierung im Gesetz- und Verordnungsblatt, nachdem sich 7. Thüringer Landtag aufgelöst hat.
Ist dieser Termin jetzt endgültig?
Der Termin ist noch nicht endgültig festgelegt. Denn für eine Neuwahl muss zunächst ein entsprechender Antrag auf Auflösung von einem Drittel der Abgeordneten im Landtag eingebracht werden, über den der Landtag dann offen abzustimmen hat. Wenn und solange der Landtag keinen Auflösungsbeschluss fasst, bleibt es grundsätzlich bei der regulären Wahlperiode von 5 Jahren, das heißt, die nächste Wahl fände zum Ablauf der Wahlperiode im Jahr 2024 statt.
Der Wahltermin steht fest. Was passiert bis zu der Parlamentsauflösung?
Bis zum erstmaligen Zusammentreten des neu gewählten Landtags wird der Landtag weiterhin seinen verfassungsrechtlichen Aufgaben als demokratisches Repräsentativorgan des Volkes zur Gesetzgebung, parlamentarischen Kontrolle der Landesregierung und Diskussion der öffentlichen Angelegenheiten nachkommen. Der Landtag ist auch nach dem Beschluss über seine Auflösung rechtlich gesehen uneingeschränkt arbeits- und handlungsfähig und könnte damit bis zum Zusammentritt des 8. Thüringer Landtags weiterhin Beschlüsse fassen.
Wann muss der Thüringer Landtag seine Auflösung beschließen und wie gestaltet sich der Ablauf?
Über den von einem Drittel der Abgeordneten eingereichten Antrag auf Auflösung darf der Landtag frühestens am elften Tag und muss spätestens am 30. Tag nach der Antragstellung offen abstimmen. Findet der Auflösungsantrag in offener Abstimmung die erforderliche Zweidrittelmehrheit (das sind mindestens 60 der 90 Abgeordneten des Landtags), dann muss innerhalb von 70 Tagen die vorzeitige Neuwahl stattfinden. Die Frist beginnt mit der Verkündung des Abstimmungsergebnisses durch die Präsidentin des Landtags.
Wenn die Neuwahl am 26. September stattfinden soll, muss deshalb Ende Juni/Anfang Juli der Auflösungsantrag gestellt werden und in der vorletzten Juli-Woche die Abstimmung darüber erfolgen, damit unter weitestgehender Ausnutzung der 70-Tage-Frist der Verfassung der 26. September als Wahltermin gemeinsam mit der Bundestagswahl erreicht werden kann. Wenn also am Montag, dem 19. Juli, die Abstimmung über den Auflösungsantrag erfolgen soll, dann muss dieser Antrag spätestens am Donnerstag, dem 8. Juli, im Thüringer Landtag gestellt worden sein, um die genannte Minimalfrist von 11 Tagen zwischen Antragstellung und Abstimmung zu wahren. Auch die planmäßigen Plenarsitzungen vom 30. Juni bis 2. Juli lägen innerhalb der genannten Antragsfrist vom 30. bis 11. Tag vor der Abstimmung.
Nach der Landtagsauflösung und Festsetzung des Wahltermins müssten die Parteien ihre Beteiligung an der Wahl gegenüber dem Landeswahlleiter anzeigen und ihre Bewerber in den Wahlkreisen und auf der Landesliste aufstellen sowie die Wahlkreisvorschläge den Kreiswahlleitern bzw. die Landeslisten dem Landeswahlleiter schriftlich einreichen.
Bis zu welchem Termin müssen Gruppierungen/Parteien ihre Wahlunterlagen für eine Aufstellung bei der Wahl des Thüringer Landtags am 26. September 2021 einreichen?
Nach der geltenden Verordnung über die Abkürzung von Fristen und Terminen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Landtags sind die Wahlkreisvorschläge und Landeslisten spätestens am 37. Tag vor der Wahl schriftlich einzureichen. Das wäre bei einer Wahl am 26. September der 20. August (Freitag bis 18:00 Uhr).
Wie kann die Landtagswahl durchgeführt werden, wenn aufgrund der Corona-Pandemie Einschränkungen bestehen?
Der Thüringer Landtag hat mit dem „Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen im Jahre 2021“ Vorkehrungen geschaffen, um für den Fall der Landtagsauflösung bei Fortbestehen der epidemischen Lage von landesweiter Bedeutung die Wahlvorbereitung zu erleichtern, beispielsweise durch die Herabsetzung der Anzahl der Unterstützungsunterschriften für Wahlkreis- und Landeslistenvorschläge für die Landtagswahl von bisher nicht im Bundestag oder Landtag vertretenen Parteien.
Eine reine Briefwahl ist im geltenden Landeswahlgesetz nicht vorgesehen. Gleichwohl bleibt es jeder Wählerin und jedem Wähler unbenommen, von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch zu machen, wenn er oder sie wegen der Gesundheitssituation nicht an der Urnenwahl im Wahllokal teilnehmen will.
Ohne Wahlkreis keine Landtagswahl. Sind die Wahlkreise veränderbar?
Die 44 Wahlkreise für die Landtagswahl sind in der Anlage zum Thüringer Landeswahlgesetz festgelegt. Grundsätzlich wird danach jede Thüringer Gemeinde einem der 44 Wahlkreise zugeordnet. Dabei hat das Parlament eine Beobachtungs- und ggf. Anpassungspflicht im Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung in den Wahlkreisen: Zur Wahrung der Wahlgleichheit überprüft der Gesetzgeber die Wahlkreiseinteilung regelmäßig und nimmt jedenfalls dann eine Neueinteilung durch Gesetz vor, wenn die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise um mehr als 25 Prozent nach oben oder unten abweicht.
Für die aktuell am 26. September 2021 angestrebte Wahl muss der Thüringer Landtag eine Neufestlegung der Wahlkreise im Stadtgebiet Erfurt vornehmen.