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11.09.2026

FAQ Fraktionsbildung

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FAQ Fraktionsbildung // aktuelle Situation im Plenum

Wie setzt sich derzeit der Landtag zusammen?

Der Landtag setzt sich derzeit aus fünf Fraktionen und fünf fraktionslosen Abgeordneten zusammen. Aus der ehemaligen BSW-Fraktion sind die neue Fraktion „Thüringen.Gerecht“, der Zusammenschluss aus drei Abgeordneten „Deine Stimme zählt“ und zwei BSW-Abgeordnete hervorgegangen. Die Fraktionen CDU, SPD und „Thüringen.Gerecht“ bilden die Regierungskoalition. Die Fraktionen AfD und Die Linke bilden die Opposition. Die zwei BSW-Abgeordneten haben sich ebenso der Opposition zugehörig erklärt. Der Zusammenschluss „Deine Stimme zählt“ hat sich noch nicht für eine Zugehörigkeit entschieden. 

Hat die Regierungskoalition eine Mehrheit im Landtag?

Die Regierungskoalition besteht aus den Fraktionen CDU, SPD und „Thüringen.Gerecht“. Sie haben aktuell 39 Stimmen und damit keine eigene Mehrheit im Parlament. 

Wie kommen jetzt Beschlüsse im Landtag zustande?

Für die meisten Beschlüsse braucht es eine sogenannte einfache Mehrheit. Das meint die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wie zum Beispiel 28:23. Für besondere Abstimmungen oder Wahlen sind eine absolute Mehrheit (Bsp.: die Wahl des Ministerpräsidenten) oder eine Zwei-Drittel-Mehrheit (Bsp.: Verfassungsänderungen) notwendig. Die absolute Mehrheit meint die Mehrheit der Mitglieder des Landtags, also mindestens 45 Stimmen. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit meint mindestens 59 Stimmen.

Wie geht es mit den fünf fraktionslosen Abgeordneten weiter?

Die fünf fraktionslosen Abgeordneten haben sich in zwei Zusammenschlüssen als „Deine Stimme zählt“ und BSW organisiert. Beide beabsichtigen, durch den Landtag als parlamentarische Gruppen anerkannt zu werden. Die Anträge sollen im Oktober-Plenum gestellt werden. 

Ist der Landtag handlungsfähig?

Ja, der Thüringer Landtag ist uneingeschränkt handlungsfähig. Durch die Bekenntnisse der Fraktion „Thüringen.Gerecht“ zur Regierungskoalition und des BSW-Zusammenschlusses zur Opposition sind die Mehrheitsverhältnisse zwischen Opposition (46) und Koalition (39) im Landtag eindeutig geklärt und werden auch in den Ausschüssen entsprechend abgebildet. 

Wieso dürfen die ehemaligen BSW-Abgeordneten im Landtag bleiben, wenn es die Fraktion nicht mehr gibt?

Abgeordnete sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur dem eigenen Gewissen verantwortlich. Sie sind also nicht an eine Partei gebunden. Es gehört zur Freiheit des Mandats, dass sie eine Fraktion auch verlassen dürfen, wenn ein Mangel an politischer Übereinstimmung vorliegt. Auch ist es unter bestimmten Umständen möglich, eine Partei zu verlassen, aber der Fraktion weiter anzugehören. Die Freiheit des Mandats lässt es auch zu, eine Fraktion zu bilden, die als Partei zuvor bei keiner Wahl angetreten ist oder existiert hat. Das Mandat ist auch unabhängig von Listenplatz und Direktmandat.

Was ist der Unterschied zwischen einer Partei und einer Fraktion?

Es gibt eine gesetzlich festgelegte Trennung zwischen Partei und Fraktion. Während Fraktionen Zusammenschlüsse von Abgeordneten in einem Parlament sind, wirken Parteien im gesellschaftlichen Bereich und gehören damit nicht zu einem Parlament. Beide sind strikt voneinander getrennt. 

In der Verfassung steht, dass Abgeordnete, die der gleichen Partei oder Liste angehören, das Recht haben, sich zu einer Fraktion zusammenzuschließen (Artikel 58). Die Verfassung legt aber auch fest, dass Abgeordnete Vertreter der Bürger sind. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich (Artikel 52). Das meint auch, dass sie an keine Partei gebunden sind.

   

Titelbild: Stock-Fotografie-ID:1354922213

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