
02.05.2022
Basismaßnahmeplan zum Schutz vor dem Corona-Virus
Der mit Wirkung zum 2. Mai 2022 in Kraft getretene „Basismaßnahmeplan zum Schutz vor dem Corona-Virus im Thüringer Landtag" tritt mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft. Damit gelten ab Donnerstag, dem 26. Mai 2022, die dort geregelten Corona-Schutzmaßnahmen nicht mehr.
Dies bedeutet im Einzelnen:
- Keine Pflicht zum Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern oder zum Tragen eines
Mund-Nasen-Schutzes
- Wegfall der 3G-Zutritts-Regelung für externe Personen
- Besuch des Landtagsrestaurants auch für externe Essensteilnehmer*innen
Vertreter*innen der Medien wenden sich bei Fragen bitte an pressestelle@thueringer-landtag.de oder 0361 3772820.