
02.05.2022
Basismaßnahmeplan zum Schutz vor dem Corona-Virus
Basismaßnahmen
auf der Grundlage des ab dem 2. Mai 2022 geltenden Basismaßnahmeplans zum Schutz vor dem Corona-Virus im Thüringer Landtag
- Mindestabstand 1,5 Meter
- Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske in den allgemein zugänglichen Bereichen
(Eingangsbereiche, Flure, Treppenhäuser, Lobby, Fahrstühle, Toiletten, Teeküchen und Landtagsrestaurant sowie Landtagsbibliothek)
sowie im Plenarsaal und den Ausschusssitzungsräumen (außer bei Redebeiträgen und am Sitzplatz)
- AHA-L-Regelung, insbesondere Reduzierung physischer Kontakte im Landtagsgebäude und den Außenstellen auf ein notwendiges Minimum
- Zutritt für externe Personen gemäß der 3G-Regelung; die Bescheinigung über das Vorliegen eines negativen Testergebnisses mittels Antigen-Schnelltest zum Ausschluss einer Infektion mit SARS-CoV-2 in der Schule wird anerkannt (Gültigkeitsdauer 48 h)
- für Besuchergruppen wird im Funktionsgebäude ein gesonderter Bereich unter Einbeziehung der Tribüne, des Besucherzentrums (F 125/125a) sowie des Flurs (Süd- und Ostseite) und der Toiletten im 1. OG eingerichtet; Beschäftigte sollten diesen Bereich zur Minderung von Kontakten bei der Anwesenheit von Besuchergruppen meiden
- externe Veranstaltungen begrenzt auf die im Basismaßnahmeplan vorgesehene Raumbelegung unter Vorlage eines mit der Landtagsverwaltung abzustimmenden Hygienekonzeptes durch den Veranstalter (Regelung von 2G bzw. 3G+ möglich)
- das Landtagsrestaurant steht grundsätzlich nur internen Essensteilnehmer*innen zur Verfügung.
Vertreter*innen der Medien wenden sich bei Fragen bitte an pressestelle@thueringer-landtag.de oder 0361 3772820.