
Abgeordneter
Steffen Dittes
DIE LINKE, Direktmandat im Wahlkreis 32,
Weimar II
Elektronikfacharbeiter, Verwaltungsbetriebswirt
Geboren 1973 in Weimar, getrennt lebend, zwei Kinder.
Ausbildung und Beruflicher Werdegang
1990 - 1993 | Berufsausbildung mit Abitur, Abschluss als Elektronikfacharbeiter |
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1994 - 2004 | Mitglied des Thüringer Landtags |
2001 - 2004 | Studium an der Verwaltungsakademie, Abschluss als Verwaltungsbetriebswirt |
seit 2004 | freiberuflicher Referent in der Erwachsenenbildung |
2005 - 2008 | Studium an der Universität Erfurt im Studiengang Staatswissenschaften |
2006 - 2009 | Mitarbeiter in einem Wahlkreisbüro |
2010 - 2014 | wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag im Bereich Innenpolitik |
seit 2014 | Mitglied des Thüringer Landtags |
Pflichtangaben gemäß § 42 a i.V.m. § 42 c ThürAbgG
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Landtag:
- wissenschaftlicher Mitarbeiter der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag
- Freiberuflicher Bildungsreferent in der Erwachsenenbildung in Thüringen
Vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten in Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Stiftungen des öffentlichen oder privaten Rechts - mit Ausnahme der Mandate der Gebietskörperschaften:
Durch Beschluss des Landtags:
- Stellvertretendes Mitglied des Richterwahlausschusses
- Mitglied des Staatsanwaltswahlausschusses
- Mitglied des Beirats beim Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit
Entgeltliche Tätigkeiten der Beratung, Vertretung fremder Interessen, Erstattung von Gutachten, publizistische Tätigkeiten und Vortragstätigkeiten, soweit diese Tätigkeiten nicht im Rahmen des ausgeübten Berufes liegen:
- Freiberuflicher Bildungsreferent in der Erwachsenenbildung in Thüringen*
*Etwaiges zu versteuerndes Einkommen liegt unterhalb des anzeigepflichtigen Betrags. Hierbei handelt es sich um einen Hinweis der Redaktion: Diese Formulierung umfasst die Variante, dass für die angegebene Tätigkeit gar kein Einkommen vorliegt sowie die Variante, dass das zu versteuernde Einkommen den Betrag von 1.000 Euro im Monat bzw. in der Summe den Betrag von 10.000 Euro jährlich nicht übersteigt. Von den Einkünften wird der Aufwendungsersatz, der zur Erstattung nachgewiesener Kosten gewährt wird, nicht erfasst.