
Abgeordneter
Ralf Plötner
DIE LINKE,
Landesliste
Gesundheits- und Krankenpfleger, Politikwissenschaftler (B. A.)
Geboren 1983 in Altenburg, verheiratet, drei Kinder.
Ausbildung und Beruflicher Werdegang
2001 - 2002 | Zivildienst |
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2002 - 2005 | Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger, Abschluss Staatsexamen |
2006 - 2014 | Magisterstudium |
2009 | studentischer Mitarbeiter der Abgeordneten Dr. Birgit Klaubert, MdL |
2010 - 2017 | studentischer Mitarbeiter des Abgeordneten Frank Tempel, MdB |
2014 - 2017 | Studium der Politikwissenschaft, Abschluss Bachelor of Arts (B. A.) |
2017 - 2019 | Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Gera |
seit 2019 | Mitglied des Thüringer Landtags |
Wesentliche derzeitige Funktionen im staatlichen, gesellschaftlichen und parteipolitischen Bereich
- Vorsitzender im Kreisverband DIE LINKE Altenburger Land
- seit 2009: Mitglied der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Altenburger Land
- Stellvertretender Vorsitzender DIE THÜRINGENGESTALTER Kommunalpolitisches Forum Thüringen e.V.
- Mitglied im Aufsichtsrat THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH, Windischleuba
Pflichtangaben gemäß § 42 a i.V.m. § 42 c ThürAbgG
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Landtag:
- Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Gera
Vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten in Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Stiftungen des öffentlichen oder privaten Rechts - mit Ausnahme der Mandate der Gebietskörperschaften:
- Mitglied im Aufsichtsrat THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH, Windischleuba*
Durch Beschluss des Landtags:
- Mitglied des Kuratoriums der Thüringer Landeszentrale für politische Bildung
- Stellvertretendes Mitglied des Stiftungsrats der Thüringer Stiftung Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen
*Etwaiges zu versteuerndes Einkommen liegt unterhalb des anzeigepflichtigen Betrags. Hierbei handelt es sich um einen Hinweis der Redaktion: Diese Formulierung umfasst die Variante, dass für die angegebene Tätigkeit gar kein Einkommen vorliegt sowie die Variante, dass das zu versteuernde Einkommen den Betrag von 1.000 Euro im Monat bzw. in der Summe den Betrag von 10.000 Euro jährlich nicht übersteigt. Von den Einkünften wird der Aufwendungsersatz, der zur Erstattung nachgewiesener Kosten gewährt wird, nicht erfasst.