
Abgeordnete
Lena Saniye Güngör
DIE LINKE,
Landesliste
Psychologin, Ethikerin
Geboren 1993 in Dortmund.
Ausbildung und Beruflicher Werdegang
2012 - 2015 | Studium der Psychologie, Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) |
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2015 - 2018 | Studium der Psychologie, Abschluss Master of Science (M.Sc.) |
2016 - 2019 | Studium Angewandte Ethik und Konfliktmanagement, Abschluss Master of Arts (M.A.) |
2018 - 2019 | wissenschaftliche Mitarbeiterin und Dozentin an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und der Technischen Universität Ilmenau |
seit 2018 | Dozentin an der Friedrich-Schiller-Universität Jena |
seit 2019 | Mitglied des Thüringer Landtags |
Wesentliche derzeitige Funktionen im staatlichen, gesellschaftlichen und parteipolitischen Bereich
- seit 05/2019: Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Jena
- Mitglied im Ortsteilrat Jena-Zentrum
Pflichtangaben gemäß § 42 a i.V.m. § 42 c ThürAbgG
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Landtag:
- wissenschaftliche Mitarbeiterin und Dozentin an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Technische Universität Ilmenau
Vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten in Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Stiftungen des öffentlichen oder privaten Rechts - mit Ausnahme der Mandate der Gebietskörperschaften:
- Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH, Jena*
- Vorsitzende im Vorstand der Rosa-Luxemburg-Stiftung Thüringen e.V., Jena*
- Sprecherin des Länderrats der Rosa-Luxemburg-Stiftung*
Durch Beschluss des Landtags:
- Stellvertretendes Mitglied im Stiftungsrat der Stiftung Ettersberg, Europäische Diktaturforschung - Aufarbeitung der SED-Diktatur – Gedenkstätte Andreasstraße
Neben dem Mandat ausgeübte Berufe mit Angabe des Schwerpunktes bei mehreren Berufen:
- Dozentin an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
*Etwaiges zu versteuerndes Einkommen liegt unterhalb des anzeigepflichtigen Betrags. Hierbei handelt es sich um einen Hinweis der Redaktion: Diese Formulierung umfasst die Variante, dass für die angegebene Tätigkeit gar kein Einkommen vorliegt sowie die Variante, dass das zu versteuernde Einkommen den Betrag von 1.000 Euro im Monat bzw. in der Summe den Betrag von 10.000 Euro jährlich nicht übersteigt. Von den Einkünften wird der Aufwendungsersatz, der zur Erstattung nachgewiesener Kosten gewährt wird, nicht erfasst.
Mitgliedschaft in Ausschüssen & Gremien
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