
Abgeordneter
Gerold Wucherpfennig
CDU, Direktmandat im Wahlkreis 1,
Eichsfeld I
Diplom-Ingenieur (TU)
Geboren am 23. September 1957 in Seulingen/Eichsfeld, katholisch, verheiratet, drei Kinder.
Ausbildung und Beruflicher Werdegang
1978 - 1985 | Studium der Architektur, Stadt- und Landschaftsplanung an der Universität Kassel, Abschluss zum Diplom-Ingenieur (TU) |
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1985 - 1988 | Stellvertretender Leiter des Amtes für Landschaftspflege, Naturschutz und Landwirtschaft beim Landkreis Göttingen |
1989 - 1991 | Leiter des Amtes für Regionalplanung und Städtebau beim Landkreis Göttingen |
1991 - 1993 | Leiter des Bau- und Umweltdezernates beim Landkreis Worbis |
1993 - 1999 | Referatsleiter, stellvertretender Abteilungsleiter und Leiter des Ministerbüros im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur |
1999 - 2003 | Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag |
2003 - 2004 | Chef der Thüringer Staatskanzlei und Staatssekretär |
2004 - 2008 | Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Thüringer Staatskanzlei |
2008 - 2009 | Thüringer Minister für Bau, Landesentwicklung und Medien |
seit 2009 | Mitglied des Thüringer Landtags |
Wesentliche derzeitige Funktionen im staatlichen, gesellschaftlichen und parteipolitischen Bereich
- Medienpolitischer Sprecher der Fraktion der CDU
- Vorsitzender des Heimat- und Verkehrsverbandes Eichsfeld e.V. (ehrenamtlich)
- Vorstandsmitglied im Verein für Eichsfeldische Heimatkunde e.V. (ehrenamtlich)
- Vorstandsmitglied der Forstgenossenschaft Seulingen (ehrenamtlich)
- Beiratsmitglied der Eichsfelder Heimatzeitschrift (ehrenamtlich)
- Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Erfurt und der Hochschule für Angewandte Wissenschaft und Kunst in Göttingen
- Mitglied der Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt (ehrenamtlich)
- Mitglied im Kuratorium der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (ehrenamtlich)
- Mitglied im Beirat der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (ehrenamtlich)
- Mitglied im Beirat der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (ehrenamtlich)
Pflichtangaben gemäß § 42 a i.V.m. § 42 c ThürAbgG
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Landtag:
- bis 11/2009: Minister für Bau, Landesentwicklung und Medien, Freistaat Thüringen
Vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten in Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Stiftungen des öffentlichen oder privaten Rechts - mit Ausnahme der Mandate der Gebietskörperschaften:
- Mitglied des Beirats der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen
keine Einkünfte - Mitglied des Beirats der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH
keine Einkünfte
Ehrenamtlich:
- Mitglied der Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt in Erfurt*
Durch Beschluss des Landtags:
- Mitglied des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
keine Einkünfte - Mitglied des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung
keine Einkünfte - Mitglied der Landessportkonferenz
keine Einkünfte
Vergütete und ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen auf Landes- und auf Bundesebene:
- Vorsitzender des Heimat- und Verkehrsverbandes Eichsfeld e.V. (ehrenamtlich)
keine Einkünfte - Vorstandsmitglied im Verein für Eichsfeldische Heimatkunde e.V. (ehrenamtlich)
keine Einkünfte - Vorstandsmitglied der Forstgenossenschaft Seulingen (ehrenamtlich)
keine Einkünfte - Beiratsmitglied der Eichsfelder Heimatzeitschrift (ehrenamtlich)
keine Einkünfte
Vergütete Nebentätigkeiten, soweit dies nicht bereits als ausgeübte Berufe angegeben sind:
- Lehrbeauftragter, Diplom-Ingenieur., Fachhochschule Erfurt*
- Lehrbeauftragter, Diplom-Ingenieur, Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst in Göttingen*
*Etwaiges zu versteuerndes Einkommen liegt unterhalb des anzeigepflichtigen Betrages. Hierbei handelt es sich um einen Hinweis der Redaktion: Diese Formulierung umfasst die Variante, dass für die angegebene Tätigkeit gar kein Einkommen vorliegt sowie die Variante, dass das zu versteuernde Einkommen den Betrag von 1.000 Euro im Monat bzw. in der Summe den Betrag von 10.000 Euro jährlich nicht übersteigt. Von den Einkünften wird der Aufwendungsersatz, der zur Erstattung nachgewiesener Kosten gewährt wird, nicht erfasst.
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