Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid

Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid (ThürBVVG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Februar 2004 (GVBl. S. 237)

Die Bürgerinnen und Bürger Thüringens haben die Möglichkeit, aus eigener Initiative ein Thema auf die Tagesordnung des Thüringer Landtags zu setzen. Sie können auch einen Gesetzentwurf zur Beratung stellen und ihn bei einer Ablehnung durch das Plenum sogar den Bürgerinnen und Bürgern zur Entscheidung vorlegen. Die Verfahren dazu heißen Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid.
Eine Broschüre, die ausführlich über diese Instrumente der direkten Demokratie informiert, kann in der Pressestelle der Thüringer Landtags angefordert werden.

Inhaltsübersicht

Erster Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Stimmrecht
§ 3 Vertrauensperson und stellvertretende Vertrauensperson, Öffentlichkeit der Ausschuss-Sitzung
§ 4 Beratungspflicht
§ 5 Datenschutz
§ 6 Gestaltung, Einreichung und Prüfung der Unterschriftsbögen

Zweiter Abschnitt

Bürgerantrag

§ 7 Gegenstand, Voraussetzungen und Verfahren des Bürgerantrags
§ 8 Behandlung im Landtag

Dritter Abschnitt

Volksbegehren

§ 9 Gegenstand des Volksbegehrens
§ 10 Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens
§ 11 Entscheidung über den Zulassungsantrag
§ 12 Rechtsbehelfe
§ 13 Bekanntmachung des Volksbegehrens und der Sammlungsfrist
§ 14 Unterstützung des Volksbegehrens bei Unterschriftensammlung durch Eintragung in amtlich ausgelegte Unterschriftsbögen
§ 15 Eintragungsverfahren bei Unterschriftensammlung durch Eintragung in amtlich ausgelegte Unterschriftsbögen
§ 16 Unterstützung des Volksbegehrens bei freier Sammlung
§ 17 Zustandekommen des Volksbegehrens
§ 18 Behandlung im Landtag

Vierter Abschnitt

Volksentscheid

§ 19 Voraussetzungen und Gegenstand des Volksentscheids
§ 20 Bekanntmachung des Volksentscheids
§ 21 Stimmrecht
§ 22 Anwendung des Landeswahlrechts
§ 23 Stimmzettel und Stimmabgabe
§ 24 Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses
§ 25 Ergebnis des Volksentscheids
§ 26 Ausfertigung und Verkündung der Gesetze
§ 27 Rechtsbehelfe

Fünfter Abschnitt

Volksentscheid über die Verfassung

§ 28 Verfassungsänderung durch Volksentscheid

Sechster Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 29 Kostenerstattung
§ 30 Rechtsverordnungsermächtigung
§ 31 Fristen und Termine
§ 32 Gleichstellungsbestimmung
§ 33 (In-Kraft-Treten)




 


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