Die Bürgerinnen und Bürger Thüringens haben die Möglichkeit, aus eigener Initiative ein Thema auf die Tagesordnung des Thüringer Landtags zu setzen. Sie können auch einen Gesetzentwurf zur Beratung stellen und ihn bei einer Ablehnung durch das Plenum sogar den Bürgerinnen und Bürgern zur Entscheidung vorlegen. Die Verfahren dazu heißen Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid.
Eine Broschüre, die ausführlich über diese Instrumente der direkten Demokratie informiert, kann in der Pressestelle der Thüringer Landtags angefordert werden.
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Stimmrecht
§ 3 Vertrauensperson und stellvertretende Vertrauensperson, Öffentlichkeit der Ausschuss-Sitzung
§ 4 Beratungspflicht
§ 5 Datenschutz
§ 6 Gestaltung, Einreichung und Prüfung der Unterschriftsbögen
§ 7 Gegenstand, Voraussetzungen und Verfahren des Bürgerantrags
§ 8 Behandlung im Landtag
§ 9 Gegenstand des Volksbegehrens
§ 10 Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens
§ 11 Entscheidung über den Zulassungsantrag
§ 12 Rechtsbehelfe
§ 13 Bekanntmachung des Volksbegehrens und der Sammlungsfrist
§ 14 Unterstützung des Volksbegehrens bei Unterschriftensammlung durch Eintragung in amtlich ausgelegte Unterschriftsbögen
§ 15 Eintragungsverfahren bei Unterschriftensammlung durch Eintragung in amtlich ausgelegte Unterschriftsbögen
§ 16 Unterstützung des Volksbegehrens bei freier Sammlung
§ 17 Zustandekommen des Volksbegehrens
§ 18 Behandlung im Landtag
§ 19 Voraussetzungen und Gegenstand des Volksentscheids
§ 20 Bekanntmachung des Volksentscheids
§ 21 Stimmrecht
§ 22 Anwendung des Landeswahlrechts
§ 23 Stimmzettel und Stimmabgabe
§ 24 Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses
§ 25 Ergebnis des Volksentscheids
§ 26 Ausfertigung und Verkündung der Gesetze
§ 27 Rechtsbehelfe
Volksentscheid über die Verfassung
§ 28 Verfassungsänderung durch Volksentscheid
§ 29 Kostenerstattung
§ 30 Rechtsverordnungsermächtigung
§ 31 Fristen und Termine
§ 32 Gleichstellungsbestimmung
§ 33 (In-Kraft-Treten)
http://www.thueringen.de/tlt/politik/antrag/gesetz/
Seite erzeugt am: 04.05.2005, 18:49
Seite geändert am: 17.06.2009, 10:07