Sollen Rechte wie Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis von Bürgern ohne Mitteilung an sie eingeschränkt werden, bedarf es gemäß Art. 10 GG sowie dem entsprechenden Ausführungsgesetz des Landes Thüringen der vorherigen Prüfung dieser Maßnahme durch die G10-Kommssion. Hält die Kommission dies für unzulässig oder nicht notwendig, muss sie unverzüglich aufgehoben werden. Der Landtag wählt die G10-Kommission für die Dauer einer Amtsperiode.
Mitglieder:
Wolfgang Fiedler (CDU)
Dorothea Marx (SPD)
Ralf Hauboldt (DIE LINKE)
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