Der Petitionsausschuss geht davon aus, dass die in Artikel 14 der Verfassung des Freistaats Thüringen verbrieften mündlichen Petitionen durch Bürgersprechstunden erleichtert werden. Er versteht sich als Mittler zwischen Bürgern, politischen Institutionen und Verwaltung. Deshalb bietet der Petitionsausschuss Bürgersprechstunden sowohl im Landtag als auch in den Landkreisen und kreisfreien Städten an.
Hier können Sie sich über die nächsten Termine informieren:
Die nächste auswärtige Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses des Thüringer Landtags findet statt am
http://www.thueringen.de/tlt/parlamentundgremien/ausschuesse/petition/buergersprechstunden/
Seite erzeugt am: 24.05.2007, 15:02
Seite geändert am: 25.02.2010, 16:14